Dies ist ein Archiv der Seite des Studierendenrates, wie sie bis zum 11.09.2018 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
- der StuRa-Wegweiser durch die Uni

News von außerhalb:

www.studis-online.de

www.fzs.de

Rückmeldung und Immatrikulationsgebühren

Fristen:

 

Der Rückmeldezeitraum für das Sommersemester ist vom 15. Januar bis zum 15. Februar, für das Wintersemester vom 15. Juni bis zum 15. Juli. Bei verspäteter Rückmeldung bekommt ihr eine Mahnung und eine Nachfrist. Die Mahngebühr beträgt 10€.

Wer sich bis zum Vorlesungsbeginn nicht rückgemeldet hat bzw. nicht auf die Mahnung reagiert, wird aus formalen Gründen exmatrikuliert.

Zusammensetzung:

 

In den Rückmeldegebühren von derzeit 152,30 € sind enthalten: 49,00 € Studentenwerksbeitrag, 70 € Verwaltungskostenbeitrag, 25,80 € für die Komplementärfinanzierung des Semestertickets und 7,50 € Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (Stand: Juli 2018).

Zahlungsmöglichkeiten:

(I) Banküberweisung

 Alle Infos hierzu findet ihr auf der Seite der Universität!

(II) SEPA-Lastschrift
Mit Beginn der Rückmeldefrist steht für die Rückmeldung im LSF die Funktion „Rückmeldung, Gebühren und Beiträge” zur Verfügung. Man kann sich dann des Lastschrifteinzugsverfahrens über LSF. Bei dieser Methode müsst ihr die sogenannten TAN-Nummern eingeben, welche man bei der Anmeldung zum LSF-Verfahren übermittelt bekommt. Bei Problemen wendet man sich an das URZ. Hier der Online-Service zur Generierung der TANs. Bei dieser Methode könnt ihr eure Immatrikulationsbescheinigung sofort selbst ausdrucken.

Rückzahlung des Semesterbeitrags

Hier findet ihr Informationen zur Rückzahlung des Semesterbeitrags, insbesondere der Komplementärfinanzierung für das Semesterticket.

Validierung des Studierendenausweises

Nach der erfolgreichen Rückmeldung müsst ihr euren Studiausweis auch wieder neu validieren. Den Gültigkeitszeitraum des Ausweises könnt ihr auf dem Termostreifen (Rückseite) nachlesen. Wenn die Gültigkeit endet, könnt ihr die Validierungsautomaten in der ZUV oder der Zentralmensa nutzen. 
Weitere Infos zum Ausweis gibts es auch auf der zugehörigen Uni-Seite.

Hintergrundinformationen:

1999 betrug die Rückmeldebetrag 100 DM, heute, 2018, sind wir bei 152,30 €, also eine Steigerung um mehr als 100%!

Maßgeblich dafür sind die 70€ Verwaltungskostenbeitrag, welcher eingeführt wurde, um die Betreuung von uns Studierenden zu (re-)finanzieren, allerdings begründet mit dem Argument „Service-Verbesserung” und letztendlich geflossen in das Haushaltsloch der Landesregierung. Wirklich! Die Universität behält von diesen 70€ keinen Cent.

Ebenfalls gestiegen ist der Studierendenwerksbeitrag. Die Studierendenwerke – übrigens vor 106 Jahren, nämlich 1909 begründet (die erste Einrichtung zur Hilfe für Studierende wurde in Dresden gegründet) – sollen für unser Wohlergehen sorgen, sehen sich aber einen immer stärker werdenden Druck von verschiedenen Seiten ausgesetzt. Zum einen fahren die Landesregierungen die Mittelzuweisung immer mehr zurück, zum anderen werden auch diese Einrichtungen des öffentlichen Rechts der Tendenz der Ökonomisierung aller gesellschaftlichen Bereiche unterworfen. Dies drückt sich in utilitaristischen Rechtfertigungsrationalitäten und Personalumstrukturierungen/-besetzungen aus. Es entscheiden die Geschäftsführer und diese sind zumeist und immer häufiger Betriebswirtschaftler mit einer rein ökonomischen Orientierung. Und in Zukunft werden auch nur noch solche eingestellt. Konkret bedeutet dies, dass ein Studierendenwerk wie Heidelberg jedes Jahr einen Überschuss erwirtschaftet, der aber in der Bilanz in den Rücklagen verschwindet (überhaupt lässt sich da so einiges tricksen). Die größten Posten der Einnahmen sind: der Umsatz (v.a. Mensen) und unsere Beiträge. Sprich, wir sind der alleinige Bestandserhalter des Studierendenwerks; die Landesmittel sind kaum von Belang. Ein circulos vitiosus tut sich auf: je wirtschaftlicher das Studierendenwerk seine Geschäfte führt, desto mehr kürzt das Land. Leider haben die Geschäftsführungen nicht den Mut, sich zusammen zu tun und gemeinsam die Landesregierung unter Druck zu setzen und das, obwohl alle Studierendenwerke im DSW verbunden sind.

Keine dieser Entwicklungen ist zu beschönigen: aber als Gebührenzahler*innen sollten auch die Studierende lernen, in Zukunft den Wert und die Verwendung ihrer Beiträge zu hinterfragen, sowohl die an den Staat, als auch die an öffentliche oder private Einrichtungen gehen.