Dies ist ein Archiv der Seite des Studierendenrates, wie sie bis zum 11.09.2018 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
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Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft

Wir alle müssen Gebühren zahlen, um an der Uni Heidelberg zu studieren. Pro Semester sind das derzeit 152,30 Euro (Stand: Sommersemester 2018). Im Folgenden wollen wir euch zeigen, was davon wofür ausgegeben wird und über welche Anteile ihr mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss ausüben könnt.

 

VS-Beitrag: 7,50 Euro (4,92%)

An die Verfasste Studierendenschaft (VS) fließen 7,50 Euro. Das Landeshochschulgesetz schreibt der VS vor, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge zu erheben, nennt aber keinen fixen Betrag. Der Studierendenrat (StuRa) einigte sich am 7. Januar 2014 auf eine Beitragshöhe von 7,50 Euro. Hier könnt ihr also ganz einfach aktiv werden und euch für eine Erhöhung oder Senkung des VS-Beitrags stark machen. Aus unserer Sicht hat sich diese Höhe aber durchaus bewährt.

Durch den VS-Beitrag ist die Studierendenschaft arbeitsfähig. Ein großer Teil des Betrags (40%) fließt direkt in die Haushalte der 51 Fachschaften und erleichtert die studentische Arbeit und Initiative in den Fächern. Jede Fachschaft verfügt selbst über ihr Budget (wobei gilt: mehr Studis = mehr Geld). Hier kannst du sehr direkt und oft ganz ohne Hürden mitbestimmen. Insbesondere Feste, Arbeitskreise und Ersti-Einführungen werden mit diesen Geldern finanziert.

Mit dem Rest (60%) wird der laufende Betrieb der Verfassten Studierendenschaft – die Arbeit des Studierendenrats, der Referate und anderer studentischer Gremien sowie der Beschäftigten der VS auf zentraler Ebene – gewährleistet. Außerdem werden Beratungs- und Serviceangebote der VS wie das Notlagenstipendium oder die Ausleihe finanziert und Projekte studentischer Initiativen und Gruppen unterstützt, also beispielsweise Demos, Kulturangebote oder Vorträge.

Auch ihr könnt euch einbringen & mitmachen! Auf der StuRa-Seite findet ihr Termine von Treffen von Arbeitsgruppen und Referaten, an denen ihr teilnehmen könnt. Außerdem könnt ihr euch an eure Fachschaft(en) und Hochschulgruppen, an den StuRa, die RefKonf oder Referate wenden, wenn ihr eine Aktion plant oder eine Initiative starten möchtet.

Komplementärfinanzierung des Semestertickets: 25,80 Euro (16,9%)

An den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) fließen 25,80 Euro. Dies wird in Verhandlungen von Zeit zu Zeit neu ausgehandelt; das aktuelle Abkommen endet nach dem Sommersemester 2019.

Der Anteil von 5,- Euro ermöglicht, dass alle nach 19 Uhr und am Wochenende den Nahverkehr kostenlos in ihrer Heimatwabe nutzen können. Die Feierabend und Wochenendregelung gilt unabhängig davon, ob man ein Semesterticket erwirbt.

Die restlichen 20,80 Euro sind der Solidarbeitrag, den alle zahlen, damit das Semesterticket für alle einigermaßen bezahlbar bleibt. Wobei nicht unumstritten ist, inwiefern man tatsächlich von „einigermaßen“ sprechen kann –  pro Semester werden schließlich noch zusätzliche 163,- Euro fällig, und zwar selbst dann, wenn man das Ticket online kauft und somit noch den städtischen Zuschuss von 2,- Euro in Anspruch nimmt (Stand: 01/2018).  

Das erscheint dir zu viel? Das Verkehrsreferat bzw. der AK Semesterticket nimmt an den Verhandlungen mit dem VRN teil und hat somit ein gewisses Mitspracherecht.  Zumal auch das landesweite Semesterticket eine Idee ist, für deren Verwirklichung man sich einsetzen könnte.

Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 49,- Euro (32,2%)

Mit diesem Beitrag werden verschiedene Leistungen des Studierendenwerks solidarisch mitfinanziert, etwa die Mensen, Cafés, Wohnheime oder auch die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS).

Du hättest gerne, dass das Studierendenwerk sein Angebot verändert oder erweitert? Hierfür gibt es das StuWe-Referat bzw. den AK StuWe sowie die Möglichkeit, in den Verwaltungs- oder Vertretungsrat des Studierendenwerks gewählt zu werden.

Verwaltungskostenbeitrag: 70,- Euro (45,9%)

Der Verwaltungskostenbeitrag dient nach Angaben der Universität zur „Mitfinanzierung der Verwaltungsdienstleitungen, wie z.B. Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation,  die zentrale Studienberatung, Vermittlung von Praktika, Förderung des Übergangs in das Berufsleben und so weiter“. Die fachliche Betreuung der Studierenden bzw. die Lehre sei darin nicht erfasst.

Spannend dabei: Nicht die Uni bestimmt die Höhe des Betrags, sondern der Landtag.  Man kann daher mit Fug und Recht von versteckten Studiengebühren sprechen, waren im Wintersemester 2012/13 doch gerade einmal 40,- Euro fällig. Innerhalb von sechs Jahren hat sich der Beitrag also nahezu verdoppelt.  

Diese Entwicklung empört dich? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf den Landtag einzuwirken, etwa im Außenreferat, durch die Gründung eines AK Verwaltungsbeitrag oder auch durch die Einbringung einer Positionierung in den StuRa. Wir sind gespannt, was euch einfällt!

 


 

Rückerstattung des VS-Beitrags:

Bei fristgerechter Exmatrikulation kann der VS-Beitrag auf Antrag zusammen mit weiteren Gebühren rückerstattet werden. Den Antrag ist an die Universitätsverwaltung einreichen.

Rückererstattung des Semesterticketanteils für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte können sich den Sockelbeitrag für das Semesterticket erstatten lassen. Bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises und Beiblatt mit gültiger Wertmarke und Zahlungsnachweis beifügen - z.B. eine Kopie eines Kontoauszugs (gerne alle anderen Zahlungen schwärzen). Den Antrag im StuRabüro einreichen.

BITTE NICHT DAS FORMULAR DES STUDIERENDENWERKS VERWENDEN, ES IST NUR FÜR STUDIERENDE ANDERER HOCHSCHULEN

Rückererstattung des Sockelbeitrags bei Urlaubssemestern

Beurlaubte Studierende können sich den Sockelbeitrag (sogenannte Komplementärfinanzierung) für das Semesterticket nicht erstatten lassen. Hierauf wird auch im Merkblatt der Universität zur Beurlaubung hingewiesen. Im Vertrag mit dem Verkehrsverbund wird in § 5 Abs. 1 festgehalten, dass die Beitragsordnung des Studierendenwerks anzuwenden ist. Aus § 2 Nr. 2 dieser Beitragsordnung geht hervor, dass die Beitragspflicht auch für beurlaubte Studierende gilt.