Dies ist ein Archiv der Seite des Studierendenrates, wie sie bis zum 11.09.2018 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Studierendenrat der Universität Heidelberg

Suche
English | Farsi
Der StuRa ist Mit­glied der LaStuVe BaWü, des fzs, des DAAD, des VSB, des bas, des ABS und des BDWi

Das Dschungelbuch
- der StuRa-Wegweiser durch die Uni

News von außerhalb:

www.studis-online.de

www.fzs.de

Rücktritt aus Gremien

Mit folgendem Text könnt ihr den Rücktritt aus einem Amt erklären:

"Hiermit erkläre ich, [NAME], meinen Rücktritt aus [GREMIUM], zum [DATUM]. [UNTERSCHRIFT]". 

Wichtig: Rücktritte müssen immer handschriftlich unterschrieben werden.
Der Rücktritt muss als Original zugesandt werden, kann aber vorab als Mail oder schon als Scan per Mail  eingereicht werden.

Bitte beachtet: Wenn niemand nachrückt und das Amt verwaist bzw. solange keine Nachwahl stattgefunden hat, seid ihr in einigen Ämtern weiterhin kommissarisch im Amt. Wenn es z.B. keine Nachrücker*innen gibt, müsst ihr zusätzlich erklären, dass ihr "definitiv nicht in der Lage seid, das Amt fortzuführen" dann endet die Mitgliedschaft auch endgültig.

1. Rücktritt auf Ebene der Studienfachschaft

Im Regelfall gilt §3 (7), Ziffer 3 SFRM. Hier wird aber nicht abschließend geregelt, an wen der Rücktritt zu richten ist. Um das Nachrückverfahren einleiten zu können, ist es daher beim Fachschaftsrat (FSR) sinnvoll, Rücktritte auch an den Wahlausschuss zu richten - ansonsten muss vor allem der restliche FSR informiert werden. Einige Fachschaftssatzungen regeln auch genauer, an wen der Rücktritt zu adressieren ist.

Fachschaftsfinanzverantwortliche adressieren ihren Rücktritt an den FSR und sollten ihn bitte auch in Kopie an das Finanzreferat schicken. Die Nachwahl muss aber im FSR stattfinden, daher muss der Wahlausschuss nicht informiert werden. Ausnahme davon sind die wenigen FSen, die in ihrer Satzung eine direkte Wahl haben - aber das weiß der FSR dann auch und setzt sich mit dem Wahlausschuss in Verbindung.

2. Rücktritt aus den Organen der VS auf zentraler Ebene

Über einen Rücktritt aus dem StuRa, seinen Ausschüssen oder Referaten muss laut  §36 (1) OrgS der Vorsitz der RefKonf schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Für einen wirksamen Rücktritt benötigen wir eine unterschriebene Rücktrittserklärung. Schick diese gerne vorab an vorsitz@stura.uni-heidelberg.de und - damit die Nachwahl oder das Nachrückverfahren eingeleitet werden kann - in Kopie an sitzungsleitung@stura... und wahlen@stura... . Bringe/schicke das Original dann ins StuRa-Büro in der Albert-Ueberle-Straße 3-5.

3. Rücktritt aus einem Unigremium

Der Rücktritt aus einem Unigremium wie Senat, Fakultätsrat, Studienkommission muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Gremiums erklärt werden (Dekan*in, Rektor*in), diese leiten dann formal das Nachrück-/Nachwahlverfahren. Bei Rücktritten in Senat und Fakultätsrat geht es schneller, sich direkt ans Wahlamt in der Univerwaltung zu weden, dort weiß man gleich, wer nachrückt und kann sich darum kümmern.

Rücktritte aus dem Fachrat dem*der Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums mitteilen und immer auch der AG Fachrat mitteilen, da beim Fachrat diese sich um das Nachrücken bzw. die Nachwahlen kümmert.