Der Senat
Der Senat ist das zentrale Kollegialorgan auf Uniebene. Er beschließt über das, was in den dezentralen Gremien in den Fakultäten erarbeitet wurde. Es geht hierbei um Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind. Die studentischen Senatsmitglieder werden jeden Sommer neu gewählt. Details könnt ihr im Landeshochschulgesetz (LHG) nachlesen.
Im Mittelpunkt der Senatsarbeit stehen Abstimmungen und Berichte, seltener gibt es auch Diskussionen, diese finden vor der Beschlussfassung im Senat, oft außerhalb der Gremien in den Fächern und Fakultäten statt. Die Beratung vieler Themen ist in Senatsausschüsse oder Kommissionen ausgelagert. Hier findet ihr eine Verwaltungsübersicht über diese Ausschüsse. Einige von ihnen, jedoch nicht alle, haben auch studentische Mitglieder. Die meisten Ausschüsse sind beratend, sie verabschieden Empfehlungen, über die der Senat beschließen kann. Die Empfehlungen der Ausschüsse und Kommissionen sind jedoch nicht bindend für den Senat. Hier findet ihr detaillierte Informationen zu den Ausschüssen.
Studentische Mitglieder im Senat findet ihr auf der Übersichtsseite über die Gremienarbeit
Kontakt: senat@stura.uni-heidelberg.de