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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Was ist die Verfasste Studierendenschaft (VS)?

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist die Vertretung der Studierenden einer Hochschule. Sie erlaubt den Studierenden sich offiziell zu äußern, Verträge zu schließen, Initiativen ideell und finanziell zu unterstützen, Studierende, z.B. in Rechtsfragen zu beraten oder Veranstaltungen, z.B. im Bereich der politischen Bildung, durchzuführen. Sie hat folgende Merkmale:

  1. Mitgliedschaft: alle Studierenden werden durch die Immatrikulation Mitglied der VS
  2. Rechtsfähigkeit: die Studierendenvertretung ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität, d.h. sie ist eine Art Behörde. Dadurch kann sie Verträge schließen z.B. für das Semesterticket.
  3. Satzungshoheit: Die Studierendenschaft gibt sich selber eine Satzung und kann diese – im Rahmen des Gesetzes - wieder ändern
  4. Finanzhoheit: die VS erhebt von allen Studierenden Beiträge, über die sie selber im Rahmen der geltenden Gesetze verfügt. Die Hochschule muss diese mit anderen anfallenden Gebühren bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung einziehen. Der Beitrag muss sozialverträglich sein. In Baden-Württemberg müssen die Studierendenvertretungen einen Finanzbeamten für die Verwaltung der Gelder einstellen und finanzieren.
  5. Mandat: Eine Studivertretung ist an das Neutralitätsgebot für staatliche Organe mit Pflichtmitgliedschaft gebunden, darf also z.B. keine religiöse oder parteipolitische Werbung machen. In Baden-Württemberg ist die VS laut Gesetz zu weltanschaulicher Neutralität und Beachtung demokratischer Grundsätze verpflichtet; Sie darf sich außerdem zum Wirken der Hochschule in der Gesellschaft äußern, z.B. durch Technikfolgenabschätzung, sowie die politische Bildung der Studierenden fördern. In diesem Sinne hat sie ein politisches Mandat.

Jüngere Geschichte - von der Änderung des Landeshochschulgesetzes bis zur Konstitution:

Im Juni 2012 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) die Wiedereinführung der VS. In Zukunft sind alle immatrikulierten Studierenden einer Hochschule Mitglieder der Studierendenschaft und wählen sich eine Vertretung. Um die unabhängigen Strukturen, die sich in den über 30 Jahren ohne VS gebildet hatten, fortführen zu können, ermöglicht das Gesetz jeder Hochschule in Baden-Württemberg eine eigene Vertretungsstruktur, die von den Studierenden selbst entwickelt und beschlossen wird. In Heidelberg konnten alle Studierenden bis 1. Februar 2013 einen Satzungsvorschlag einreichen. Eingereicht wurden zwei Modelle, über die vom 13. - 15. Mai 2012 in einer Urabstimmung abgestimmt wurde.

Die Mehrheit der Studierenden stimmt für das Modell des Studierendenrats (StuRa). Erarbeitet wurde das Heidelberger StuRa-Modell von der AG Verfasste Studierendenschaft (AG VS).

Zum 11. Dezember 2013 hatte sich der Studierendenrat offiziell als neues zentrales Vertretungsorgan der Studierenden konstitutiert.

Videos der Veranstaltungen zur VS 2012:

 

Material der AG VS zur Urabstimmung 2013

 

Weitere Links:

» Zur StuRa-Seite geht es hier.

 

Geschichte

1977 wurde in Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft (VS) abgeschafft und den Studierenden das Recht auf eine eigene Vertretung genommen. Seitdem vertrat offiziell der Rektor die Studierenden, Studierende können nur noch in einigen Gremien der Hochschule mitreden. Da sich die Studierenden das nicht bieten ließen, gab es seit 1977 landesweit unabhängige Studierendenvertretungen, die U-Modelle. An der Uni Heidelberg ist dies die FSK, der Zusammenschlus der Fachschaften auf Fachebene. Die FSK übernimmt de facto die Aufgaben einer Studivertretung und wird mehr oder weniger geduldet.

Papiere, die im Umfeld des Bildungsstreiks 2009 ff. entstanden