Wahlergebnisse (bwz. Protokolle) aus Gründen des Datenschutzes respektive Persönlichkeitsrechts nicht mehr online abrufbar, über das StuRa-Archiv – unter Angabe einer triftigen Begründung – aber auch weiterhin zugänglich
Schlichtungskommission
Nächster Termin:
31.08.2018
Letzter Termin:
31.7.2018, 18 Uhr, StuRa-Büro
Die vorläufige Tagesordnung lautet
TOP 1 Wahlprüfungen zentral
TOP 2 Sonstiges
Sitzungen der Schlichtungskommission sind gemäß der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Uni Heidelberg öffentlich.
Geschäftsordnung der Schlichtungskommission
Protokolle und Beschlüsse:
Protokoll der Sitzung vom 11.7.2018
Protokoll der Sitzung vom 20.6.2018
Protokoll der Sitzung vom 28.5.2018
Protokoll der Sitzung vom 9.5.2018
Protokoll der Sitzung vom 23.1.2018
Protokoll der Sitzung vom 12.6.2017
Protokoll der Sitzung vom 23.5.2017
Protokoll der Sitzung vom 8.12.2016
Protokoll der Sitzung vom 7.7.2016
Protokoll der Sitzung vom 23.6.2016
Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015
Protokoll der Sitzung vom 13.10.2015
Protokoll der Sitzung vom 14.7.2015
Protokoll der Sitzung vom 29.6.2015
Protokoll der Sitzung vom 4.6.2015
Protokoll der Sitzung vom 14.2.2015
Protokoll der Sitzung vom 17.1.2015
Protokoll der Sitzung vom 5.12.2014
Protokoll der Sitzung vom 28.6.2014
Protokoll der Sitzung vom 8.3.2014
Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013
Empfehlungen und Entscheidungen der SchliKo (ausführlich):
Empfehlung der SchliKo zur 82. StuRa-Sitzung (Abstimmung eines nichtberechtigten Anwesenden)
Entscheidung der SchliKo zur Erstattung von Portokosten
Entscheidung der SchliKo zum Einspruch gegen die 26. StuRa-Sitzung (Bewilligung eines Finanzantrags aus Nürnberg-Erlangen)
Empfehlung zum Einspruch vom 18.2.2014
Aus dem Artikel 7 Schlichtungskommission der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Uni Heidelberg:
§ 26 Aufgaben
(1) Die SchliKo kann von jeder/jedem Studierenden der Uni Heidelberg mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe in einem konkreten Einzelfall ihre Aufgaben nach § 65 (2) bis (4) LHG überschritten.
(2) Sie kann zudem angerufen werden zum Aussprechen von Empfehlungen bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Gremien der Studierendenschaft.
(3) Sie wird angerufen bei der Anfechtung von Wahlen und Urabstimmungen und fungiert als Wahlprüfungsausschuss.
(4) Sie prüft die Unterschriftenliste für Urabstimmungen und entscheidet über die Zulassung der Urabstimmung.
(5) Sie entscheidet im Fall der Uneinigkeit über das Vorliegen einer grundsätzlichen Angelegenheit nach § 8 (3) dieser Satzung.
(6) Sie wird angerufen in einem Fall nach § 25 (6) dieser Satzung.
Die Schlichtungskommission besteht derzeit aus drei Mitgliedern. 3 Plätze sind vakant
Die Schlichtungskommission ist erreichbar unter schliko(at)stura.uni-heidelberg.de