Das aktuelle Semesterticket
Das Semesterticket wurde zum WS 1993/94 erstmals auf Wunsch der Studierenden eingeführt und von der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule und dem Studentenwerk unterstützt (zur Historie). Der aktuelle Vertrag des Semestertickets für die Studierenden der Universität Heidelberg läuft bis zum Ende des Sommersemester 2019. Informationen zu den aktuellen Nutzungszahlen gibt es hier.
Der Ticketpreis wird in den kommenden Wintersemestern immer um 4,50 Euro für Heidelberger Studierende angehoben. Damit steigt der Preis für Heidelberger Studierende um 50 Cent weniger als für die Studierenden anderer Hochschulstandorte wie Mannheim (mit Sockelmodell, siehe Sockelbetrag). Im Wintersemester beträgt der Nachlass dann 2,50 Euro pro Semesterticket. Die Preise der folgenden Jahre lauten wie folgt:
Heidelberger Preis | Preis für andere Hochschulen im VRN-Gebiet |
---|---|
WiSe 14/15: 149,50 | WiSe 14/15: 150 |
WiSe 15/16: 154,- | WiSe 15/16: 155,- |
WiSe 16/17: 158,50 | WiSe 16/17: 160,- |
WiSe 17/18: 163,- | WiSe 17/18: 165,- |
WiSe 18/19: 167,50 | WiSe 18/19: 170,- |
Wichtig ist: Den Preisnachlass gibt es nur im Onlineshop der RNV. Das Ticket sollte generell online bezogen werden.
1. Man erhält eine .pdf-Datei und kann es beliebig oft ausdrucken und sich bei Verlust problemlos selbst wiederbeschaffen. Wenn das Ticket nicht online gekauft wird, kann es bei Verlust nur einmal ersetzt werden. Das Ersatzticket kostet dann 25 Euro!
2. Das Ticket am Schalter kostet bspw. am Hauptbahnhof Heidelberg stets den regulären Preis, der teurer ist als der Onlinepreis.
Die Abendregelung und der Sockelbetrag in Heidelberg
Alle Studierenden bezahlen für das Semesterticket mit ihrer Rückmeldung den sogenannten Sockelbetrag (auch "Komplementärfinanzierung"). Dieser beträgt aktuell 20,80 Euro. Zusätzlich bezahlen weitere 5 Euro für die Abend- und Wochenendregelung und damit 25,80 Euro bei der Rückmeldung. Diese zahlen die Studierenden unabhängig davon, ob sie das Semesterticket kaufen oder nicht. Dafür können die Studierenden der Heidelberger Hochschulen im Gebiet der Waben Schriesheim, Dossenheim, Heidelberg und Leimen ab 19 Uhr werktags und am gesamten Wochende und Feiertagen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Die Studierenden der Medizinischen Fakultät Mannheim können die Abend- und Wochenendregelung im Stadtgebiet von Mannheim nutzen.
Beurlaubte Studierende können sich diesen Sockelbeitrag (sogenannte Komplementärfinanzierung) für das Semesterticket nicht erstatten lassen. Hierauf wird auch im Merkblatt der Universität zur Beurlaubung hingewiesen. Im Vertrag mit dem Verkehrsverbund wird in § 5 Abs. 1 festgehalten, dass die Beitragsordnung des Studierendenwerks anzuwenden ist. Aus § 2 Nr. 2 dieser Beitragsordnung geht hervor, dass die Beitragspflicht auch für beurlaubte Studierende gilt.
Lange, zähe und harte Verhandlungen mit dem VRN
Der aktuelle Vertrag über die Ticketpreise kam in langen und harten Verhandlungen zustande und stellt einen Kompromiss dar. In Anbetracht der drastischen Preissteigerungen zulasten der Studierenden ist der Semesterticketpreis nach wie vor zu hoch. In Anbetracht der Voraussetzungen bei den Verhandlungen wurde jedoch letztlich ein faires Vertragsangebot ausgehandelt, das von 90% der Studierenden in einer Urabstimmung befürwortet wurde. Wie genau das ablief, könnt Ihr hier nachlesen.