28.12.2012: Studienfinanzierung 2013: Das ändert sich bei Minijob, BAföG, GEZ & CoAus 400 Euro werden 450 Euro...
- Verdienstgrenzen angehoben: Minijobs auf 450 Euro, Midijobs auf 850 Euro - Beim BAföG bleibt Einkommensgrenze für Nebenjob bei 400 Euro im Monat - Rundfunkgebühr wird -beitrag: BAföG-Geförderte können Befreiung weiterhin beantragen - Unisex-Tarif: Keine Auswirkungen für Studierende in gesetzlichen Krankenversicherungen - KfW-Studienkredit neu bis 44 sowie für Zweit-, Teilzeit-, Master-Studiengänge und Promotionen
Mehr bei Minijob und Midijob Neue Grenzwerte bei den so genannten Mini- und Midi-Jobs. Der Mini-Job heißt ab 2013 nicht mehr 400-Euro-Job, sondern 450-Euro-Job. Grund ist die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat; der Midi-Job wurde auf 850 Euro erhöht. Aber Achtung: Das BAföG wurde nicht entsprechend angepasst; wer BAföG erhält, darf weiterhin nur maximal 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Sprich: Wenn BAföG-Beziehern, die künftige Mini-Job-Grenze voll ausschöpfen und fortan 450 Euro verdienen, wird der BAföG-Zuschuss um 50 Euro gekürzt. Und: Für Mini- und Midi-Jobs gilt ab 2013 die Rentenversicherungspflicht. Rundfunkbeitragspflicht nun für Haushalte Im neuen Jahr muss man sich von der alten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verabschieden, die fortan als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ firmieren wird. An die Stelle der Rundfunkgebühr tritt der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat, der pauschal pro Haushalt erhoben wird. BAföG-geförderte Studierenden können sich auf Antrag davon befreien lassen. Unisex-Tarife in der Krankenversicherung Ab dem 1. Januar 2013 gilt für Versicherungen der Unisex-Tarif, der keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulässt. Für Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind, ändert sich nichts. Anders bei Studierenden, die privat krankenversichert sind: Männer sollten mit einem Anstieg ihrer Tarife rechnen, Studentinnen könnten in Zukunft weniger bezahlen. KfW-Studienkredit bis 44 Ab 2013 können Studierende auch für ein Zweitstudium, Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudiengänge sowie Promotionen einen Studienkredit der halbstaatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Außerdem wurde die Altersgrenze von 34 auf 44 Jahre angehoben. |