14.10.2016: Sitzungsleitung - Vorsitz - KommissionenNeues Semester - neue StuRa-Legislatur: Hier die KandidaturaufrufeAm 18.10. findet die konstituierende Sitzung der 4. StuRa-Legislatur statt. In dieser Sitzung muss eine neue Sitzungsleitung gewählt werden. In den folgenden Sitzungen sind weitere Wahlen durchzuführen, darüberhinaus sind einige Kommissionen nicht ganz oder nur kommissarisch besetzt. Aufruf zur Kandidatur für die SITZUNGSLEITUNGHiermit rufen wir alle Interessierten zu Kandidaturen für die Sitzungsleitung auf. Gemäß § 3 der Geschäftsordnung des StuRa besteht diese „aus mindestens zwei, maximal sechs Personen. Eine Besetzung von vakanten Plätzen der Sitzungsleitung durch den StuRa ist innerhalb einer Legislaturperiode für deren Dauer möglich.“ (Absatz 1) „Die Sitzungsleitung eröffnet und schließt die Sitzung. Sie sorgt für einen geregelten Ablauf der Sitzung. Sie führt ihre Arbeit unparteiisch und sachgemäß aus.“ (Absatz 3) Aufruf zur Kandidatur für den VORSITZ DER VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFTIn der 3. Sitzung der Legislatur -- voraussichtlich am 15.11. -- wird der neue Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft gewählt. Hiermit rufen wir alle Interessierten zur Kandidatur für den Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft auf. Die Organisationssatzung sagt zum Vorsitz in § 24 Organisationssatzung: (6) Der StuRa wählt eine Vorsitzende und einen Vorsitzenden der RefKonf aus der Studierendenschaft Sie leiten die Sitzungen der RefKonf und vertreten die Studierendenschaft gemäß § 65 a (3) LHG gemeinschaftlich als deren gesetzliche Vertreter. Sie haben eine gemeinsame Stimme in der RefKonf. Kommt keine Einigung über die Stimmführung zustande, wird die Stimme als Enthaltung gewertet. Aufruf zur Kandidatur für KOMMISSIONENSCHLICHTUNGSKOMMISSION (SCHLIKO)Die Schlichtungskommission ist momentan mit drei Personen besetzt, 6 sollten es sein. HÄRTEFALLKOMMISSIONDie Härtefallkommission vergibt das Notlagenstipendium der Verfassten Studierendenschaft. QSM-KOMMISSIONDie QSM-Kommission ist unbesetzt. Momentan werden ihre Aufgaben von einer anderen Kommission kommissarisch übernommen. Die QSM-Kommission muss bis spätestens 15. Januar gewählt werden. REFERATEFür Referate kann man jederzeit kandiditeren. Ihr könnt euch auf den Seiten der Referate oder direkt bei den Referent*innen informieren. |