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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
- der StuRa-Wegweiser durch die Uni

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14.10.2016:

Sitzungsleitung - Vorsitz - Kommissionen

Neues Semester  - neue StuRa-Legislatur: Hier die Kandidaturaufrufe

Am 18.10. findet die konstituierende Sitzung der 4. StuRa-Legislatur statt. In dieser Sitzung muss eine neue Sitzungsleitung gewählt werden. In den folgenden Sitzungen sind weitere Wahlen durchzuführen, darüberhinaus sind einige Kommissionen nicht ganz oder nur kommissarisch besetzt.

Aufruf zur Kandidatur für die SITZUNGSLEITUNG

Hiermit rufen wir alle Interessierten zu Kandidaturen für die Sitzungsleitung auf. Gemäß § 3 der Geschäftsordnung des StuRa besteht diese

aus mindestens zwei, maximal sechs Personen. Eine Besetzung von vakanten Plätzen der Sitzungsleitung durch den StuRa ist innerhalb einer Legislaturperiode für deren Dauer möglich.“ (Absatz 1)

Die Sitzungsleitung eröffnet und schließt die Sitzung. Sie sorgt für einen geregelten Ablauf der Sitzung. Sie führt ihre Arbeit unparteiisch und sachgemäß aus.“ (Absatz 3)

Aufruf zur Kandidatur für den VORSITZ DER VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT

In der 3. Sitzung der Legislatur -- voraussichtlich am 15.11. -- wird der neue Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft gewählt.

Hiermit rufen wir alle Interessierten zur Kandidatur für den Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft auf. Die Organisationssatzung sagt zum Vorsitz in § 24 Organisationssatzung:

(6) Der StuRa wählt eine Vorsitzende und einen Vorsitzenden der RefKonf aus der Studierendenschaft Sie leiten die Sitzungen der RefKonf und vertreten die Studierendenschaft gemäß § 65 a (3) LHG gemeinschaftlich als deren gesetzliche Vertreter. Sie haben eine gemeinsame Stimme in der RefKonf. Kommt keine Einigung über die Stimmführung zustande, wird die Stimme als Enthaltung gewertet.
(7) Die Amtszeit der Vorsitzenden beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Insgesamt sollte die Dauer der Amtszeiten in einem Amt vier Jahre nicht überschreiten. Ausnahmen sind zu begründen.
Der Vorsitz ist quotiert.

Aufruf zur Kandidatur für KOMMISSIONEN

SCHLICHTUNGSKOMMISSION (SCHLIKO)

Die Schlichtungskommission ist momentan mit drei Personen besetzt, 6 sollten es sein.

HÄRTEFALLKOMMISSION

Die Härtefallkommission vergibt das Notlagenstipendium der Verfassten Studierendenschaft.

QSM-KOMMISSION

Die QSM-Kommission ist unbesetzt. Momentan werden ihre Aufgaben von einer anderen Kommission kommissarisch übernommen. Die QSM-Kommission muss bis spätestens 15. Januar gewählt werden.

REFERATE

Für Referate kann man jederzeit kandiditeren. Ihr könnt euch auf den Seiten der Referate oder direkt bei den Referent*innen informieren.

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