18.06.2012: Antragstellung für Qualitätssicherungsmittel 2012Eure Idee zur "Sicherung der Qualität in Studium und Lehre" - hier könnt ihr sie bis zum 3. Juli loswerdenDie folgende E-Mail hat die Zentrale Univerwaltung am 18. Juni an alle Fakultäten geschickt. Qualitätssicherungsmittel können bis zum 3. Juli beantragt werden. Es ist zwar nicht ausdrücklich formuliert, aber auch ihr als Studierende könnt Anträge für Gelder aus den zentralen Qualitätssicherungsmitteln stellen. Momentan arbeiten wir noch an den Vergabekriterien, weshalb die Ausschreibung kaum solche enthält. Generell werden eben vor allem Anträge gefördert werden, die tatsächlich die Qualität in Studium und Lehre in eurem Studiengang/an eurer Fakultät verbessern. Besonders interessant sind dabei Konzepte, die sich vielleicht von eurer Fakultät auch im Kerngedanken auf andere Fakultäten übertragen lassen. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. Generell gibt es den Gedanken, die Gelder zu nutzen, um der Lehre an der Uni Heidelberg einen höheren Stellenwert zu verschaffen und eine Qualitätskultur aufzubauen. Falls ihr dazu Gedanken habt, könnt ihr sie uns gerne mitteilen oder natürlich auch selbst gerne Anträge dazu verfassen. Betreff: Antragsstellung für QualitätssicherungsmittelSehr geehrte Damen, zum SS 2012 hat die Universität Heidelberg erstmalig Qualitätssicherungsmittel als Kompensation für die abgeschafften Studiengebühren in Höhe von rd. 6,6 Mio. EUR zugewiesen bekommen. Wie bisher auch gehen davon 20%, also rd. 1,3 Mio. EUR in den sog. ,,Zentralen Fonds", über dessen Verwendung die ,,Zentrale Kommission zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel" entscheidet. Ein hoher Prozentsatz der Mittel im Zentralen Fonds sind durch Dauerzusagen gebunden. Dennoch möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, Anträge aus den Fakultäten und Zentralen Einrichtungen einzureichen. Die formalen Anforderungen lauten wie folgt:
weitere Anforderungen:
Abweichend von der bisherigen Praxis müssen von den Fakultäten bzw. Fächern keine Stellungnahme der dezentralen Gebührenkommission vorgelegt werden, sofern die o. g. Erläuterung eingereicht wird. Da die Antragsfrist knapp gesetzt ist, um ein Antragsverfahren mit Vergabe zum Wintersemester zu ermöglichen, bitten wir Sie, dieses E-Mail umgehend an Ihre Ansprechpartner in den Instituten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen weiterzuleiten. Bitte senden Sie uns Ihre Anträge bis zum 3. Juli 2012 per E-Mail zu. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Heisenberg (54-2150 / heisenberg@zuv.uni-heidelberg.de ) vormittags von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i. A. Freundliche Grüße Nachtrag 20. Juni 2012:Die FSK hat in ihrer Sitzung am 19. Juni das weitere Vorgehen zur Abstimmung der Anträge konsentiert. Nachtrag 23. Juni 2012Um eine Beteiligung der Fachschaften am Abstimmungsverfahren zu ermöglichen, müssen den Anträgen jetzt Kurzbeschreibungen beigefügt werden, die das Vorhaben kurz zusammenfassen, diese werden dann online einsehbar sein. Hier die Mail der Verwaltung vom 22. Juni 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Auf der letzten Sitzung der Transparenzkommission am 6.12. 2011 hatten die Studierenden darum gebeten, daß für die Veröffentlichung auf den zentralen Internetseiten der Universität zukünftig bei der Antragsstellung eine Kurzbeschreibungen des Projektes oder der Maßnahme, die gefördert werden soll, mitgeliefert wird. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, bitten wir Sie darum, im Nachgang zu der Aufforderung zur Antragsstellung (unten angehängt) jedem Antrag eine Kurzbeschreibung beizufügen. Diese sollte nicht mehr als eine Viertelseite umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße 12). Wir bitten Sie, auch dieses E-Mail umgehend an Ihre Ansprechpartner in den Instituten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen weiterzuleiten. Bitte senden Sie uns Antrag und Kurzbeschreibung bis zum 3. Juli 2012 per E-Mail zu. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Heisenberg (54-2150 / heisenberg@zuv.uni-heidelberg.de ) vormittags von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Maria-Paulina Heisenberg-Krebs Dezernat 4, Abt. 4.1 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zentrale Universitätsverwaltung Seminarstr. 2 69117 Heidelberg Tel.: 06221-542150 Fax: 06221-543576 |