05.06.2018: Fünf Fragen zu 11 K 5637/15Die wichtigste Nachricht gleich zu Beginn: In der Verwaltungsrechtssache "Rückzahlung von Semesterbeiträgen" hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe zugunsten der Verfassten Studierendenschaft entschieden.Dieses Urteil wurde nicht nur mit Spannung erwartet, sondern schlug nach Publikwerdung umgehend hohe Wellen. Unter anderem erreichte uns eine Presseanfrage, in welcher wir - als Vorsitz der VS - um eine erste Einordnung gebeten wurden. Da unsere fünf Antworten sehr anschaulich wiedergeben, wie wir über das Urteil denken, und allgemeines Interesse an Informationen zu diesem Rechtsstreit besteht, möchten wir euch diese Stellungnahme nicht vorenthalten. Vorweg aber noch zwei Hinweise: a) Das Ganze ist nicht als abschließende Bewertung seitens der VS anzusehen (schon alleine deshalb, da wir in den nächsten Tagen noch eine ausführlichere Bewertung des Urteils von unserem Anwalt erwarten und selbst keine Rechtsgelehrten sind). Zumal die Möglichkeit einer Berufung besteht und der Rechtsstreit somit noch nicht als beendet betrachtet werden kann. b) Damit ihr nicht auf unsere Einschätzungen angewiesen seid und euch selbst eine Meinung bilden könnt, haben wir das Urteil (in datenschutzrechtlich unbedenklicher Form) unterhalb unserer fünf Antworten verlinkt. --- 1) Wie bewertet die VS das Urteil und die Begründung? Wir als Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft für die Universität Heidelberg freuen uns über den Urteilsspruch. Sowohl die Leistungsklage auf Rückzahlung gezahlter Semesterbeiträge als auch die Feststellungsklage, dass die VS nicht zur Erhebung von Semesterbeiträgen berechtigt sei, wurden als unbegründet abgewiesen. Auch die Urteilsbegründung freut uns, da nun u.a. richterlich bestätigt wurde, dass keine Anzeichen für eine Rechtswidrigkeit der Beitragsordnung vorliegen, die Organisationssatzung keine verfassungsrechtlichen Prinzipien missachtet und sich die VS wirksam konstituiert hat. Das alles zeigt, das in vergangenen Jahren sehr viel richtig gemacht wurde. Wir sind mit dem vorliegenden Urteil zufrieden und werden nicht in Berufung gehen, wissen aber um diese Möglichkeit und sind darauf vorbereitet. Das Gericht hat in der Tat kleinere Fehler in der Organisationssatzung beanstandet bzw. sie als „nicht vollständig mit den gesetzlichen Vorgaben zur Wahl der Organe vereinbar“ erachtet. Wir freuen uns über das konstruktive Feedback des Verwaltungsgerichts und werden dem Studierendenrat (StuRa) – als oberstem legislativen Organ der VS – die entsprechenden Änderungen in der Organisationssatzung vorschlagen. Dies ist im Übrigen etwas, was nicht weiter ungewöhnlich ist, da sich die VS seit ihrer Entstehung in einem ständigen Weiterentwicklungsprozess begreift und in so gut wie jeder StuRa-Sitzung über Satzungsänderungen diskutiert und entschieden wird. Die VS hatte sich schon vor der Urteilsverkündung nach Kräften darum bemüht, diese Praxis zu unterbinden, und dabei von Wahl zu Wahl immer weniger Verstöße beobachtet. Vor diesem Hintergrund finden wir es sogar ausgesprochen praktisch, von nun an auf das Urteil des Verwaltungsgerichts verweisen zu können, da es die Bedeutung und Dringlichkeit unserer diesbezüglichen Bemühungen zusätzlich unterstreicht. Natürlich freuen wir uns grundsätzlich immer, wenn die Listenvertreter*innen politische Debatten anstoßen, gerade wenn sie es im Rahmen einer StuRa-Sitzung tun. Genau aus diesem Grund sieht die Organisationssatzung der VS ja nicht nur die Fachschaften, sondern auch die Listen vor. Mehr Debatten bedeutet mehr Demokratie. Dies ist jedenfalls der Anspruch, den wir an uns selbst stellen. --- *HIER* findet ihr das Urteil. |