Dies ist ein Archiv der Seite des Studierendenrates, wie sie bis zum 11.09.2018 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Studierendenrat der Universität Heidelberg

Suche
English | Farsi
Der StuRa ist Mit­glied der LaStuVe BaWü, des fzs, des DAAD, des VSB, des bas, des ABS und des BDWi

Das Dschungelbuch
- der StuRa-Wegweiser durch die Uni

News von außerhalb:

www.studis-online.de

www.fzs.de

05.06.2018:

Fünf Fragen zu 11 K 5637/15

Die wichtigste Nachricht gleich zu Beginn: In der Verwaltungsrechtssache "Rückzahlung von Semesterbeiträgen" hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe zugunsten der Verfassten Studierendenschaft entschieden.

Dieses Urteil wurde nicht nur mit Spannung erwartet, sondern schlug nach Publikwerdung umgehend hohe Wellen. Unter anderem erreichte uns eine Presseanfrage, in welcher wir - als Vorsitz der VS - um eine erste Einordnung gebeten wurden. Da unsere fünf Antworten sehr anschaulich wiedergeben, wie wir über das Urteil denken, und allgemeines Interesse an Informationen zu diesem Rechtsstreit besteht, möchten wir euch diese Stellungnahme nicht vorenthalten.

Vorweg aber noch zwei Hinweise:

a) Das Ganze ist nicht als abschließende Bewertung seitens der VS anzusehen (schon alleine deshalb, da wir in den nächsten Tagen noch eine ausführlichere Bewertung des Urteils von unserem Anwalt erwarten und selbst keine Rechtsgelehrten sind). Zumal die Möglichkeit einer Berufung besteht und der Rechtsstreit somit noch nicht als beendet betrachtet werden kann.

b) Damit ihr nicht auf unsere Einschätzungen angewiesen seid und euch selbst eine Meinung bilden könnt, haben wir das Urteil (in datenschutzrechtlich unbedenklicher Form) unterhalb unserer fünf Antworten verlinkt.

---

1) Wie bewertet die VS das Urteil und die Begründung?

Wir als Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft für die Universität Heidelberg freuen uns über den Urteilsspruch. Sowohl die Leistungsklage auf Rückzahlung gezahlter Semesterbeiträge als auch die Feststellungsklage, dass die VS nicht zur Erhebung von Semesterbeiträgen berechtigt sei, wurden als unbegründet abgewiesen.

Auch die Urteilsbegründung freut uns, da nun u.a. richterlich bestätigt wurde, dass keine Anzeichen für eine Rechtswidrigkeit der Beitragsordnung vorliegen, die Organisationssatzung keine verfassungsrechtlichen Prinzipien missachtet und sich die VS wirksam konstituiert hat. Das alles zeigt, das in vergangenen Jahren sehr viel richtig gemacht wurde.

2) Es gibt die Möglichkeit der Berufung. Ich gehe davon aus, dass Ihr davon keinen Gebrauch macht, oder?

Wir sind mit dem vorliegenden Urteil zufrieden und werden nicht in Berufung gehen, wissen aber um diese Möglichkeit und sind darauf vorbereitet.

3) Das Gericht hat auch Teile der Organisation der VS beanstandet. Welche Schlüsse zieht Ihr daraus
?

Das Gericht hat in der Tat kleinere Fehler in der Organisationssatzung beanstandet bzw. sie als „nicht vollständig mit den gesetzlichen Vorgaben zur Wahl der Organe vereinbar“ erachtet. Wir freuen uns über das konstruktive Feedback des Verwaltungsgerichts und werden dem Studierendenrat (StuRa) – als oberstem legislativen Organ der VS – die entsprechenden Änderungen in der Organisationssatzung vorschlagen. Dies ist im Übrigen etwas, was nicht weiter ungewöhnlich ist, da sich die VS seit ihrer Entstehung in einem ständigen Weiterentwicklungsprozess begreift und in so gut wie jeder StuRa-Sitzung über Satzungsänderungen diskutiert und entschieden wird.

Besonders erfreulich finden wir, dass uns das Gericht nicht nur auf Fehler hinweist, sondern sich zugleich um eine Einordnung bemüht. Im Urteil wird ausdrücklich betont, dass die beanstandeten Rechtswidrigkeiten „nicht offensichtlich“ sind. Vielmehr sei hierfür die „Auslegung einer neu eingeführten und mit Rechtsunsicherheiten belasteten einfachgesetzlichen Regelung“ ausschlaggebend (die zudem durch ein im Landeshochschulgesetz „angelegte[s] und nicht eindeutig aufgelöste[s] Spannungsverhältnis“ noch zusätzlich erschwert werde). Dies begreifen wir als Zeichen der Ermutigung und als Anerkennung aller bisheriger Bemühungen.

4) Konkret wird die Unterstützung uniweiter Listen durch bestimmte Fachschaften kritisiert. Was soll sich an dieser Praxis ändern?

Die VS hatte sich schon vor der Urteilsverkündung nach Kräften darum bemüht, diese Praxis zu unterbinden, und dabei von Wahl zu Wahl immer weniger Verstöße beobachtet. Vor diesem Hintergrund finden wir es sogar ausgesprochen praktisch, von nun an auf das Urteil des Verwaltungsgerichts verweisen zu können, da es die Bedeutung und Dringlichkeit unserer diesbezüglichen Bemühungen zusätzlich unterstreicht.

5) Der RCDS fordert bei Facebook nun eine neue Debatte über die Organisation der VS. Seht Ihr das auch als notwendig an?

Natürlich freuen wir uns grundsätzlich immer, wenn die Listenvertreter*innen politische Debatten anstoßen, gerade wenn sie es im Rahmen einer StuRa-Sitzung tun. Genau aus diesem Grund sieht die Organisationssatzung der VS ja nicht nur die Fachschaften, sondern auch die Listen vor. Mehr Debatten bedeutet mehr Demokratie. Dies ist jedenfalls der Anspruch, den wir an uns selbst stellen.

Was mit der „neue[n] Debatte über die Organisation der VS“ genau gemeint sein soll, wissen wir allerdings nicht. Wie bereits erwähnt, nimmt der StuRa ohnehin ständig Veränderungen an den Satzungen der VS vor, weshalb sich uns der Neuigkeitswert dieser Forderung nicht vollumfänglich erschließt. Sollte sich hinter dieser Formulierung jedoch lediglich der Versuch verbergen, das StuRa-Modell mal wieder als Ganzes in Frage zu stellen, sehen wir eigentlich keinen Grund dazu. Schließlich hat sich das System in der Praxis bewährt, wurde in der Urwahl 2013 von einer Mehrheit der Studierenden (59 Prozent!) auf demokratischem Wege beschlossen und nun – der Klage in Karlsruhe sei Dank – auch noch vom Verwaltungsgericht als verfassungskonform bestätigt. So gesehen sehen wir gerade nach diesem Urteilsspruch noch weniger Anlass für diese alte Debatte als zuvor.

---

*HIER* findet ihr das Urteil.

[ Newsübersicht ]