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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
- der StuRa-Wegweiser durch die Uni

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23.01.2018:

Bericht aus dem Landtag & Analyse des HRWeitEG

Am Mittwoch fand im Landtag die „Öffentliche Anhörung zu dem Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG)“ statt. Auch eine Delegation der AG LHG-Novelle war vor Ort. Ein paar Bemerkungen und Beobachtungen aus Stuttgart.

Insgesamt zwölf Referent*innen waren vom Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingeladen worden, um ein fünfminütiges Statement zum HRWeitEG abzugeben und ggf. noch auf die Nachfragen der Parlamentarier*innen zu antworten:

  Prof. Wolfram Ressel (Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten Baden-Württemberg & Rektor der Universität Stuttgart)

  Prof. Bastian Kaiser (Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg & Rektor der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg)

  Prof. Werner Knapp (Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württemberg & Rektor der Pädagogischen Hochschule Weingarten)

  Prof. Arnold van Zyl (Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg)

  Prof. Tomás Bayón (Verband der Privaten Hochschulen –Landesgruppe Baden-Württemberg)

  Phillip Stöcks (Sprecher der Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg & Vorstand der Studierendenschaft der Uni Freiburg)

  Jan Seeberger (Landesvorsitzender des RCDS Baden-Württemberg)

  Kevin Körner (Forum der Doktorandenkonvente Baden-Württemberg & Vorsitzender des Konvents der Doktoranden der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen)

  Anke Rigbers (Stiftungsvorstand der evalag Evaluationsagentur Baden-Württemberg, Hochschulratsvorsitzende der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe)

  Stefan Küpper (Geschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände)

  Ulrich Müller (Leiter politische Analysen des Centrums für Hochschulentwicklung gGmbH)

  Doro Moritz (Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

Sieht man vom erwartungsgemäß regierungsfreundlichen Beitrag des RCDS-Funktionärs ab, war mit Phillip Stöcks also nur eine einzige kritische studentische Stimme eingeladen. (Man kann seinen Redebeitrag übrigens hier nachverfolgen, genau wie die gesamte Anhörung.)

In seinem Statement konstatierte er, dass es der Entwurf verpasse, die Hochschulen zu demokratisieren. Stöcks forderte die Hochschulöffentlichkeit aller Uni-Gremien, einen studentischen Mindestanteil von 30 Prozent in den Fakultätsräten sowie die Abschaffung der Amtsmitgliedschaft des Rektors im Senat. Zudem appellierte er an den Landtag, von der vorgesehenen Streichung von § 65 Abs. 4 Satz 1 LHG („Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“) Abstand zu nehmen, da diese Maßnahme nur für Rechtsunklarheit sorge.

Das alles sind wichtige Punkte und Forderungen, denen wir vollumfänglich zustimmen konnten. Was uns als angereiste Beobachter*innen jedoch erheblich störte, war die Art und Weise, wie in der Anhörung mit dem studentischen Vertreter umgegangen wurde.

Vor allem MdL Salomon tat sich negativ hervor, indem er in der anschließenden Fragerunde vom LAK-Vertreter wissen wollte, „ob ihm das Gutachten des StuRa Heidelberg bekannt ist, in dem auch ausgeführt worden ist, dass durch die Streichung des Satzes im Gesetzestext keine wesentlichen Änderungen stattfinden werden." Das angesprochene Gutachten existiert tatsächlich und ist uns natürlich ein Begriff, schließlich haben wir es vor einigen Monaten beim Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler in Auftrag gegeben und an zahlreiche Parlamentar*innen verschickt. Damit wollten wir dem Landtag aufzeigen, was es mit der vermeintlichen „Präzisierung“ des Mandats tatsächlich auf sich hat, welche negativen Folgen bei der Streichung des erwähnten Satzes zu erwarten sind und wie eine Gesetzesbegründung aussehen sollte, die auch weiterhin den „Brückenschlag“ zu allgemeinpolitischen Fragen bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft ermöglicht (also Schadensbegrenzung betreibt).

Was wir freilich nicht ahnen konnte: Dass MdL Salomon das Schriftstück in erster Linie dazu nutzt, um es in der Anhörung falsch zu zitieren und gegen den studentischen Vertreter auszuspielen. Die Kernaussage des Gutachtens ist nämlich keineswegs, dass die Streichung von § 65 Abs. 4 Satz 1 LHG nichts verändert und deshalb problemlos geschehen kann, so wie es Salomon suggerierte. Vielmehr endet das Achelpöhler-Gutachten mit dem Ratschlag „Wer Rechtsunsicherheit gänzlich vermeiden will, sollte auf die Gesetzesänderung verzichten, zumal es – anders als bei Inkrafttreten vor fünf Jahren von verschiedener Seite befürchtet – ausweislich der fehlenden Rechtsprechung offenbar tatsächlich kaum Auslegungsschwierigkeiten gab.“ Deutliche Worte. Unmissverständliche Worte. Aber offensichtlich ein Satz, der MdL Salomon nicht in die politische Agenda passt und deshalb einfach ignoriert wurde. (Wobei sein intriganter Schachzug amüsanterweise noch nicht einmal aufging: Der studentische Vertreter kannte unser Gutachten, wusste, dass MdL Salomon es falsch zitierte, und konnte das Manöver daher mühelos parieren.)

Doch nicht nur das Gebaren von MdL Salomon (GRÜNE) war ebenso unwürdig wie aufschlussreich, sondern auch das Verhalten von MdL Deuschle (CDU), der als Ausschussvorsitzender die Anhörung leitete. Als der studentische Sprecher gerade in der „20-minütigen Frage-und Gesprächsrunde zu den Statements 1 bis 6“ auf diverse unterschiedliche Fragen von verschiedenen Parlamentarier*innen geantwortet hatte, kommentierte Deuschle „Vielen Dank. Sie vertreten die größte Gruppe innerhalb der Studierendenschaft in Baden-Württemberg, aber Sie haben deshalb auch die mit Abstand längste Redezeit bekommen. Vielleicht nehmen Sie das mit in ihre Gespräche“ und leitete zum Statement des RCDS-Funktionärs über.

Nun ja. Hier eine Liste an Tatsachen, die MdL Deuschle allesamt verdrängt haben musste, um diese erstaunliche Aussage zu tätigen (es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  Dass Phillip Stöcks der einzige ernstzunehmende studentische Vertreter war und die Interessen so vieler Studierender vertreten musste, wie Deuschle spöttisch feststellte, war nicht seine Schuld. Nicht er hat die Referent*innen eingeladen und die Tagesordnung festgelegt, sondern der Wissenschaftsausschuss (dem Deuschle höchstpersönlich vorsitzt).

  Der studentische Sprecher antwortete in seinem Redebeitrag nicht nur auf eine einzig Frage, sondern hatte mehrere Fragen zu beantworten.

  Der studentische Sprecher hat sich diese vielen Fragen nicht selbst gestellt. Sie kamen von Mitgliedern des Ausschusses und waren explizit an ihn gerichtet.

  Der studentische Sprecher brauchte knapp sechs Minuten, um auf all diese Fragen zu antworten. In einem Segment, in dem insgesamt 20 Minuten für Fragen und Antworten vorgesehen sind, ist das keineswegs unverhältnismäßig.

  Dass die gesamte Anhörung schon nach dem ersten Redebeitrag zeitlich in Verzug war, war nicht Schuld des studentischen Sprechers. Dessen Statement hatte sogar weniger als die vorgesehenen fünf Minuten gedauert. Außerdem sprach er erst als sechster Redner.

  Dass die gesamte Anhörung schon nach dem ersten Redebeitrag zeitlich in Verzug war, lag vielmehr an Rektor Ressel, der stolze elf Minuten lang sprach, ohne von der Anhörungsleitung unterbrochen zu werden.

  Rektor Ressel zu unterbrechen, weil er die vereinbarte fünfminütige Redezeit um sechs Minuten überzog, war die Aufgabe von MdL Deuschle. Insofern hatte er den zeitlichen Verzug zu verantworten, und nicht der studentische Sprecher, was den spöttischen Kommentar noch unangebrachter macht.

Natürlich ist das alles unterm Strich bedeutungslos, und sich über das Gebaren von MdL Salomon (GRÜNE) & MdL Deuschle (CDU) zu ärgern, ist im Grunde nur verschwendete Lebenszeit. Zumal ihr Verhalten nur die Spitze des Eisbergs darstellt; auch über die abfällige Mimik und Gestik von Wissenschaftsministerin Bauer, sobald jemand studentische Interessen artikulierte, könnte man sich stundenlang auslassen.

Warum wir es an dieser Stelle trotzdem erwähnt haben? Weil es symptomatisch dafür ist, dass Studierende von der grün-schwarzen Regierung nicht ernst genommen werden – und weil sich das leider auch im HRWeitEG (und damit im LHG, und damit in der harten politischen Realität) niederschlägt.

Analyse des Einbringungsentwurfs des HrWeitEG


Wer den Einbringungsentwurf nach „StuRa Heidelberg“ (respektive „STURA Heidelberg“, wie es fälschlicherweise heißt“) durchsucht, wird knapp 30 Erwähnungen finden. Dies zeigt, dass unsere über verschiedene Kanäle (Gutachten, Kommentare, Gespräche, und natürlich Postkarten) formulierten Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge durchaus zur Kenntnis genommen wurden. Doch hat man unsere Einwände auch wirklich ernst genommen? Wir gehen die Punkte samt der Antworten des Wissenschaftsministeriums (MWK) im Folgenden der Reihe nach durch, so wie sie im Einbringungsentwurf erwähnt wurden:

Anregung #01 / Thema: Raumvergabe durch die Uni
  Der Studierendenrat der Universität Heidelberg (STURA Heidelberg) fordert, über § 65 a Absatz 5 Satz 1 hinaus eine „deutlichere Regelung“ aufzunehmen, wonach studentische Gruppen einen Raum an der Hochschule nutzen können, nicht nur „insbesondere [für] Unternehmensgründungen".

  Antwort des MWK:
Dem Vorschlag wird nicht entsprochen. Das LHG enthält hierzu bereits eine Regelung in dem genannten § 65 a Absatz 5 Satz 1.

  Unser Kommentar:
Da hat das MWK ganz offensichtlich nicht verstanden, was wir eigentlich fordern, oder wollte es nicht verstehen. Unser Punkt ist ja gerade, dass diese bestehende Regelung nicht ausreicht, da sie viel zu vage ist und von der Universität Heidelberg zu Lasten der Studierenden ausgelegt wird. Insofern ist das eine große Enttäuschung und eine fragwürdige Antwort.

Anregung #02 / Thema: Technikfolgenabschätzung
  Der STURA Heidelberg bittet, § 7 Absatz 1 Satz 4 LHG so zu ergänzen, dass in den Struktur- und Entwicklungsplänen auch die Technikfolgenabschätzung mit anzusprechen sei.

  Antwort des MWK:
Hierzu wird bemerkt: § 7 kann nicht alle im Struktur- und Entwicklungsplan zu behandelnden Themen erschöpfend auflisten. Die Technikfolgenabschätzung ist ein derart bedeutendes Thema für die Forschung, so dass sie auch ohne ausdrückliche Nennung in dieser Norm einen Gegenstand der Hochschulstruktur- und Entwicklungsplanung bildet.

  Unser Kommentar:
Unplausibel und ziemlich bedauerlich. Der Landtag hätte mit dieser einfachen Ergänzung die Bedeutung der Technikfolgenabschätzung deutlich hervorheben können, anstatt blind darauf zu vertrauen, dass dieser Aspekt schon irgendwie von alleine zur Sprache kommt. Hier fehlt offensichtlich der politische Wille dazu.

Anregung #03 / Thema: Einführung der eigenständigen Statusgruppe Doktorand*innen
  Der STURA Heidelberg kritisiert, die vorgesehene Neuregelung führe zum Verlust der mit dem Studierendenstatus verbundenen Vorteile z.B. bei Studierendenrabatten für Veranstaltungen und beim Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr.

  Antwort des MWK:
Dem Anliegen wird durch Neugestaltung des Status der Doktorandinnen und Doktoranden Rechnung getragen.

  Unser Kommentar:
Da hat das MWK tatsächlich das Offensichtliche doch noch erkannt. Herzlichen Glückwunsch.

Anregung #04 / Thema: Einführung der eigenständigen Statusgruppe Doktorand*innen
  Auch der STURA Heidelberg kritisiert, die vorgesehene Neuregelung führe zum Verlust der mit dem Studierendenstatus verbundenen Vorteile wie Studierendenrabatte für Veranstaltungen und das Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr.

  Antwort des MWK:
Den Anliegen wird durch eine Neugestaltung des Status der Doktorandinnen und Doktoranden, der Mitwirkungsrechte ermöglicht und die sozialen Rahmenbedingungen erhält, entsprochen.

  Unser Kommentar:
Siehe #03.

Anregung #05 / Thema: Einführung der eigenständigen Statusgruppe Doktorand*innen
  Auch der STURA Heidelberg befürchtet, dass die Einrichtung der neuen Gruppe zulasten der studentischen Vertretung in den Gremien erfolgen werde.

  Antwort des MWK:
Dem Anliegen wird Rechnung getragen. Im Senat ist künftig eine Mindestquote für die nichtprofessoralen Wahlmitglieder vorgesehen.

  Unser Kommentar:
Diese Mindestquote verhindert nicht, dass die Studierenden gegen die Doktorand*innen und den Mittelbau ausgespielt werden. Insofern führt diese Maßnahme leider zu kurz und räumt unsere Bedenken nicht aus.

Anregung #06 / Thema: Einführung der eigenständigen Statusgruppe Doktorand*innen
  Auch der STURA Heidelberg wendet sich gegen eine eigene Mitgliedergruppe der Doktorandinnen und Doktoranden. Die Gruppe zeichne sich durch eine besondere Heterogenität und unterschiedliche Bedürfnisse aus.

  Antwort des MWK:
Dem Vorschlag wird nicht entsprochen. Die Gruppe der eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden ermöglicht diesen, ihren spezifischen Anliegen Gehör zu verschaffen.

  Unser Kommentar:
Das sehen wir entschieden anders und vermuten hier eher die Maxime „Divide et impera“ am Werk.

Anregung #07 / Thema: Stimmenmehrheit der Hochschullehrer*innen in allen Gremien
  Der STURA Heidelberg lehnt die vorgesehene Regelung entschieden ab, weil sie die Mehrheit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Senat weiter verfestige.

  Antwort des MWK:
Die Regelung ist der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geschuldet.

  Unser Kommentar:
Nein, so ganz stimmt das nicht. Das MWK hätte die Rechtsprechung auch anders umsetzen können, nämlich durch eine Schwächung der Rektorate, wollte dies aber nicht – und erst deshalb blieb ihr keine andere Möglichkeit mehr. Aber hey, ist natürlich opportun, sich hinter einer vermeintlichen Alternativlosigkeit zu verstecken.

Anregung #08 / Thema: Öffentlichkeit des Senats
  Auch der STURA Heidelberg fordert, Gremiensitzungen grundsätzlich öffentlich durchzuführen.

  Antwort des MWK:
Dem Vorschlag wird nicht entsprochen. Die geltenden Regelungen haben sich bewährt und sind der Arbeitsfähigkeit der Gremien zuträglich.

  Unser Kommentar:
Nein, die Regelungen haben sich eben nicht bewährt und sollten dringend geändert werden. Diese Antwort ist eine Frechheit und zeigt deutlich, was die grün-schwarze Landesregierung von Transparenz und studentischer Mitbestimmung hält (nämlich wenig bis gar nichts).

Anregung #09 / Thema: Datenübermittlung der DHBW an die Arbeitgeber*innen
  Auch der STURA Heidelberg stellt die Frage, ob die Datenübermittlung tatsächlich erforderlich sei.

  Antwort des MWK:
Zur Erforderlichkeit enthält die Begründung nähere Erläuterungen.

  Unser Kommentar:
Es geht um die DHBW, dieser Sachverhalt ist für Heidelberger Studierende also ohnehin eher nachrangig interessant. Hier scheint aber zumindest ein Stück weit nachgebessert worden zu sein.

Anregung #10 / Thema: Wahl des Rektorats
  Dem STURA Heidelberg ist unklar, warum die Wahl eines Rektoratsmitglieds des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums bedürfe. Er regt an, die Rektoratsmitglieder in einem paritätisch zusammengesetzten Kreis aller Statusgruppen zu wählen und das Rektorat aus Mitgliedern aller Statusgruppen zusammenzusetzen.

  Antwort des MWK:
Dem Vorschlag wird nicht entsprochen.

  Unser Kommentar:
Zugegeben ein ambitionierter Vorschlag – und erwartungsgemäß zu progressiv für das MWK.

Anregung #11 / Thema: Abwahl des Rektorats
  Der STURA Heidelberg fordert, dass auch die Studierenden ein Abwahlverfahren einleiten können.

  Antwort des MKW:
Der neue § 18a setzt die verfassungsrechtlich gebotene Stärkung der Gruppe der Hochschullehrer um und gibt der Gruppe der Hochschullehrer die verfassungsrechtlich geforderte eigenständige Abwahlmöglichkeit.

  Unser Kommentar:
Bedauerlich, aber erwartungsgemäß.

Anregung #12 / Thema: Abwahl des Rektorats

  Auch der STURA Heidelberg und der DHV sehen die Zuständigkeit im Bereich des Rektorats für die Durchführung des Abwahlverfahrens als schwierig an.

  Antwort des MKW:
Die Bedenken werden aufgegriffen. Die Durchführung des Abwahlverfahrens obliegt einem Abwahlausschuss, der beim Hochschulrat angesiedelt ist.

  Unser Kommentar:
Oh, da hat das MWK das Offensichtliche doch noch erkannt.

Anregung #13 / Thema: Zusammensetzung des Senats
  Der STURA Heidelberg kritisiert, die Neuregelung sorge lediglich dafür, dass der Anteil der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Senat steige. Er befürchtet eine Verschlechterung des Stimmenanteils der Studierenden.

  Antwort des MKW:
Die Bedenken werden aufgegriffen. Der Regierungsentwurf schreibt eine Mindestquote für die nichtprofessoralen Wahlmitglieder des Senats vor.

  Unser Kommentar:
Eine echte Garantie ist das leider immer noch nicht. Insofern haben unsere Bedenken nach wie vor Bestand.

Anregung #14 / Thema: Experimentierklausel
  Der STURA Heidelberg spricht sich dafür aus, die Machtbefugnisse der Hochschulleitung zurückzunehmen und in die gemeinsame Entscheidung von Gremien zurückzugeben. Die Landesregierung solle eine „Experimentierklausel“ vorsehen, durch die in bestimmtem Rahmen mit paritätisch besetzten Gremien gearbeitet werden könne.

  Antwort des MWK:
Das Kompetenzgefüge von Rektorat, Senat und Hochschulrat, das das Landeshochschulgesetz seit 2014 vorsieht, soll klare Verantwortlichkeiten schaffen, die Handlungsfähigkeit der Hochschulen erhöhen und weitere Profilbildungen der Hochschulen ermöglichen. Handlungsfähigkeit und Profil sind für eine vielfältige und leistungsstarke Hochschullandschaft unerlässlich. An der gefundenen Neuordnung der Aufgaben der Hochschulorgane wird deshalb festgehalten.

  Unser Kommentar:
Mal wieder zu progressiv für das MWK. Schade eigentlich, das hätte einiges in die richtige Richtung lenken können.

Anregung #15 / Thema: Kooptationen
  Der STURA Heidelberg hält eine Kooptation von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zur Unterstützung von Promotionen für sinnvoll.

  Antwort des MWK
-

  Unser Kommentar:
War ohnehin vom MWK geplant und ist für Studierende eher von nachrangiger Bedeutung.

Anregung #16 / Thema: Wahl der Dekan*innen
  Die LAK BaWü, der STURA Heidelberg, die Verfasste Studierendenschaft der Universität Hohenheim, der BBW, der vhw und der hlbBW begrüßen den Wegfall des Vorschlagsrechts durch den Rektor bei der Dekanswahl.

  Antwort des MWK:
Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist das bindende Vorschlagsrecht entfallen. Den Vorschlägen wird insoweit Rechnung getragen als ein nicht bindendes Vorschlagsrecht des Rektors oder der Rektorin eingeführt wird. Dadurch wird die Verbindung der Führungsebene zwischen Fakultät und zentraler Ebene gestärkt. Im Übrigen wird den Vorschlägen nicht entsprochen.

  Unser Kommentar:
Ein nicht-bindendes Vorschlagsrecht ist aus unserer Sicht eine deutliche Verschlechterung gegenüber gar keinem Vorschlagsrecht, insofern zeigen wir uns enttäuscht darüber, wie das MWK hier zurückrudert und vor den Rektoraten kuscht.

Anregung #17 / Thema: Abwahl des Rektorats

  Der STURA Heidelberg spricht sich für eine Beteiligung auch der anderen Statusgruppen am Abwahlverfahren aus. Die Abwahl solle „aus dem Kreis des Gremiums“ möglich sein. Die Sitzungen sollten generell fakultätsöffentlich erfolgen und alle Wahlberechtigten sollten von der Hochschule schriftlich – und nicht nur per Bekanntmachung – über das Prozedere informiert werden.

  Antwort des MWK:
Dem Vorschlag wird nicht entsprochen. Die Regelung setzt die verfassungsrechtlich erforderliche Stärkung der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer um.

  Unser Kommentar:
Bedauerlich, aber erwartungsgemäß. Transparenz? Studentische Mitbestimmung? Nicht mit dem MWK.

Anregung #18 / Thema: Passives Wahlrecht trotz Auslands- oder Urlaubssemester
  Der STURA Heidelberg fordert, sicherzustellen, dass sich Studierende, die sich aktuell im Auslands- oder Urlaubssemester befinden, für das darauffolgende Semester problemlos in Gremien wählen lassen können.

  Antwort des MWK: Dem Vorschlag wird nicht entsprochen; er ist nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens.

  Unser Kommentar:
Sehr enttäuschend – und völlig inakzeptabel begründet. Das wäre eine große Verbesserung gewesen, die aus reiner Bequemlichkeit nicht zustande kommt.

Anregung #19 / Thema: Sprachliche Nachbesserung beim Plagiatsparagraphen
  Die Universität Mannheim, die Studierendenvertretung der Universität Freiburg und der STURA Heidelberg begrüßen die Präzisierung.

  Antwort des MWK:
-

  Unser Kommentar:
„In § 36 Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „sich die Inhaberin oder der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen“ durch die Wörter „die Inhaberin oder der Inhaber durch ihr oder sein späteres Verhalten gravierend gegen die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit verstoßen“ ersetzt“ – jap, das ist eine zeitgemäße und sinnvolle Nachbesserung.

Anregung #20 / Thema: Kooptation
  Die Universität Hohenheim, der STURA Heidelberg, drei Professorinnen der Hochschule Esslingen, der DHV, der hlbBW, der VPH, die ARGE Verwaltungsrecht im DAV und auch Stellungnahmen im Beteiligungsportal begrüßen die Aufnahme der Kooperationsform der Assoziation, wodurch die hochschulartenübergreifende Zusammenarbeit vereinfacht und gefördert würde.

  Antwort des MWK:
-

  Unser Kommentar:
Siehe #15.

Anregung #21 / Thema: Tenure-Track-Professuren

  Die Universität Stuttgart, der STURA Heidelberg, der DHV und der VBWW begrüßen die vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten.

  Antwort des MWK:
-

  Unser Kommentar:
„Die bisher in § 51 Absatz 7 Satz 8 für die Juniorprofessur mit Tenure-Track verankerte Regelung einer Verlängerungsmöglichkeit bei Geburt oder Adoption eines Kindes wird in § 45 Absatz 6 Sätze 8 und 9 überführt und im Interesse der Chancengerechtigkeit und der Förderung von Familie und Beruf, insbesondere des Ausgleichs der doppelten Belastung und zeitlichen Inanspruchnahme, erweitert“ – zeitgemäß, sozial, sinnvoll.

Anregung #22 / Thema: Tenure-Track-Professuren
  Der STURA Heidelberg plädiert dafür, auch die Qualität der Lehre beim Qualitätssicherungskonzept für Tenure-Track-Professuren als Kriterium besonders hervorzuheben.

  Antwort des MWK:
Gegenstand der Evaluierung sind alle Aufgabenbereiche einer Juniorprofessur, also Forschung, Lehre und Selbstverwaltung, vgl. auch die Begründung zu § 51b Absatz 2.

  Unser Kommentar:
Eine Erwähnung in der Gesetzesbegründung ist nicht das, was wir unter „besonders hervorzuheben“ verstehen. Könnte besser sein.

Anregung #23 / Thema: Zwangsexmatrikulationen
  Der STURA Heidelberg nimmt die Novellierung zum Anlass, eine Abschaffung der Exmatrikulation nach Überschreiten einer dreisemestrigen Nachfrist nach Ablauf der Regelstudienzeit zu fordern. Da die Gruppe der Studierenden an den Hochschulen sich heute heterogener zusammensetze, stelle sich die Frage, ob das Modell der Regelstudienzeit heute noch zeitgemäß sei.

  Antwort des MWK: Dem Vorschlag wird nicht entsprochen. Er ist nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahren.

  Unser Kommentar:
Sehr enttäuschend – und völlig inakzeptabel begründet. Das wäre abermals eine große Verbesserung gewesen, die schon wieder aus reiner Bequemlichkeit nicht zustande kommt.

Anregung #24 / Thema: Politisches Mandat der Verfassten Studierendenschaften
  Die LAK Ba-Wü, der STURA Heidelberg und die Studierendenvertretungen der Universitäten Freiburg und Hohenheim sowie der Musikhochschule Trossingen, die GEW und ver.di lehnen die Streichung der Beschreibung des Mandats der Studierendenschaften in § 65 Absatz 4 Satz 1 ebenfalls ab, da sie einer Zensur gleichkomme und zum Ausdruck bringe, dass der Gesetzgeber in Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaften nicht unterstütze.

  Antwort des MWK
-

  Unser Kommentar:
Der Bitte wird nicht entsprochen, was wir für ein fatales Signal halten.

Anregung #25 / Thema: Politisches Mandat der Verfassten Studierendenschaften
  Der STURA Heidelberg bittet um eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, „dass eine Beschränkung der Aufgaben der Studierendenschaft nicht beabsichtigt ist, weil die Kompetenz zum Brückenschlag bereits in der Aufgabenzuweisung an die Studierendenschaft enthalten“ sei.

  Antwort des MWK: In der Begründung wurde nochmals verdeutlicht, dass der gesetzliche Auftrag der Verfassten Studierendenschaft unverändert bleibt.

  Unser Kommentar:
Mit Blick auf #24 geht das zwar als Schadensbegrenzung durch, ist aber immer noch eine höchst suboptimale Lösung. Zumal auch in der Gesetzesbegründung der Wortlaut abgeschwächt wurde und nicht so eindeutig ausfällt, wie wir das mit Verweis auf das Achelpöhler-Gutachten vorgeschlagen haben.

Anregung #26 / Thema: Eignungsprüfung
  Auch der STURA Heidelberg begrüßt die Ermächtigung staatlich anerkannter Hochschulen zur Eignungsprüfung nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 und zur Begabtenprüfung. Er bemängelt aber, dass im Gesetzentwurf nicht geregelt werde, dass die Prüfungen gebührenfrei durchzuführen seien.

  Antwort des MWK:
Die Eignungsprüfung ist auch bei staatlichen Hochschulen gebührenpflichtig.

  Unser Kommentar:
Schröpfung von Studis? Da sagt das MWK: Muss sein. Tja, leider keine Überraschung.

Anregung #27 / Thema: kein Entwicklungsplan bei Exzellenz-Unis
  Die LAK Ba-Wü, der STURA Heidelberg und die Studierendenvertretungen der Universitäten Freiburg und Hohenheim lehnen die Möglichkeit eines Verzichts eines Struktur- und Entwicklungsplans und der Berichtspflicht von Hochschulen mit Exzellenzinitiative grundsätzlich ab. Die Bewertung als Exzellenzuniversität könne nicht die Mitbestimmungs- und Kontrollmöglichkeiten der Hochschulmitglieder ersetzen. Der STURA Heidelberg befürchtet, die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen würde durch solche Sonderregelungen noch intransparenter.

  Antwort der MWK:
Die Regelung trägt der besonderen Forschungsstärke im Rahmen der Exzellenzstrategie Rechnung.

  Unser Kommentar:
Das sehen wir entschieden anders. Ein fatales Signal.

Anregung #28 / Thema: Zivilklausel
  Der STURA Heidelberg nutzt die Gelegenheit, um eine Zivilklausel für das KIT anzumahnen.

  Antwort des MWK:
Den Vorschlägen wird nicht entsprochen. Sie sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens.

  Unsere Antwort:
Erwartungsgemäß, aber höchst bedauerlich. Und natürlich abermals eine inakzeptable Begründung.

Fazit:
Wie das MWK auf unsere Vorschläge #1, #8, #18, #23 und #24 reagiert hat, ist eine einzige Enttäuschung. Daran kann auch die teilweise erfolgte Berücksichtigung von #25 nichts ändern. Der Eindruck, den man bei der Anhörung bekommen musste, bestätigt sich also auch beim Blick in den Einreichungsentwurf: Studierende und studentische Anregungen werden von der grün-schwarzen Landesregierung nicht ernst genommen.

Wenn es in dieser Situation überhaupt so etwas wie einen Lichtblick gibt, dann ist es am ehesten noch die Info, dass es noch in der aktuellen Legislative zu einer weiteren LHG-Novelle kommen könnte. Dies wurde während der Anhörung im Landtag jedenfalls wie ein offenes Geheimnis behandelt, auch wenn es nicht explizit begründet wurde. In diesem Sinne bleibt uns nur noch zu sagen: Heute ist nicht alle Tage, wir kommen wieder, keine Frage… (auch, weil uns nicht viel anderes übrig bleibt).

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