10.04.2018: Erster Quartalsbericht 2018Das Finanzteam informiert über Einnahmen und Ausgaben der VS im vergangenen QuartalDer erste Quartalsbericht 2018 liegt vor. In der Tabelle sind sowohl die erfolgten als auch die geplanten Einnahmen und Ausgaben aufgeführt. In der Anlage 1 sind alle Studienfachschaften (Fachschaften) mit deren bisherigen Einnahmen, Ausgaben und deren planmäßiges Restbudget aufgeführt. In Anlage 2 sind die durchlaufenden Gelder aufgeführt. Es handelt sich hierbei konkret um die Komplementärfinanzierung des Semestertickets und um Vorschüsse. Solche wurden in diesem Quartal keine gewährt. Im ersten Quartal hate die Verfasste Studierendenschaft Heidelberg (VS) zentral Einnahmen von 104.240,24 €, davon hatten die Fachschaften Einnahmen in Höhe von 10.414,85 €. Die bisherigen Einnahmen aus den Beiträgen der Studierenden belaufen sich auf 92.891,80 €. Die Höhe der Rücklagen belaufen sich auf 444.032,01 €, diese können jedoch erst nach Fertigstellung des Jahresabschlusses ausgewiesen werden. Durch den Personalwechsel im Finanzreferat und Vorsitz, aber auch aus steuerrechtlichen Gründen konnte dieser noch nicht vor dem Quartalsbericht durchgeführt werden. Gemäß unserem Haushaltsplan sind noch Einnahmen in Höhe von 457.878,35 € geplant. Bei den Einnahmen durch Betrieb Gewerblicher Art in Höhe von 875,00 € handelt es sich um Verkäufe von vorgeschriebenen Hilfsmitteln (z.B. Kittel), welcher so durchgeführt wird, dass sie für die Studierenden günstiger sind als im Privaterwerb. Die gesamten Ausgaben der VS belaufen sich zentral auf 77.719,54 €, die Fachschaften haben im ersten Quartal 26.625,70 € ausgegeben. Es wurde kein Haushaltsposten überzogen. Der negative Saldo in Posten 4173 „Transportkosten/Fahrtkosten“ kommt dadurch zustande, dass darin auch Fahrtkosten eingerechnet sind, die dezentral (das heißt den Fachschaften) entstanden sind, allerdings zunächst zentral verbucht wurden und nach Eingang der Fahrtenbücher der Fachschaften auf deren Einzelbudgets umgebucht werden. Darüber hinaus wäre das Überziehen eines Haushaltspostens nicht grundsätzlich problematisch, sofern die Ausgaben durch einen anderen deckungsfähigen Posten gedeckt werden können. Einen Nachtragshaushalt regt das Finanzreferat betreffend Posten 4111 „Büroausstattung“ an, da Anschaffungen für die Büroinfrastruktur, welche bereits im November 2017 beschlossen wurden, erst in diesem Jahr angegangen werden. Auch empfiehlt das Finanzreferat, den Posten 4200 Zuschüsse an Gruppen und Initiativen im Wege eines Nachtragshaushalts zu erhöhen. Dadurch, dass der StuRa bekannter wird und mehr Reichweichweite hat, zeichnen sich ab, dass mehr bewilligbare Anträge gestellt werden. An dieser Stelle sei auch der Hinweis an Hochschulgruppen und Initiativen gegeben, dass am 24.04. die erste StuRa-Sitzung im Sommersemester stattfindet. Das frühzeitige Stellen von Anträgen wird empfohlen. Durch das zum 01.04. in Kraft getretene HochschulWeiterentwicklungsGesetz, welches das Landeshochschulgesetz (LHG) novelliert, werden die Beiträge der Promotionsstudierenden dem Doktorandenkonvent zugewiesen. Es haben bereits Gespräche zwischen der VS und dem Doktorandenkonvent stattgefunden, bei denen auch schon ein praktikables Durchführungsmodell konzipiert wurde. Weitere Gespräche stehen an. gez. Finanzteam der VS |