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26.06.2017:

Datenschutz in der Fachschaft

Wir bekommen immer wieder Sammlungen mit personenbezogenen Daten von Fachschaften -- z.B. Anwesenheitslisten, am Ende noch mit Geburtsdaten --, mit denen wir eigentlich nichts anfangen können und die wir dann nur mit besonderer Sorgfalt vernichten müssen. 

Wir haben deswegen ein paar Worte zum Datenschutz gesammelt, die euch in der Fachschaft als Leitplanken dienen können, was ihr so an Daten erhebt oder gar in Computern verwaltet.

Das Ganze ist nicht eine bürokratische Spielerei paranoider Nerds. Im immer noch ausgesprochen lesenswerten Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 ausgeführt:

Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit von Daten] hängen einerseits von dem Zweck, dem die Erhebung dient, und andererseits von den der Informationstechnologie eigenen Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten ab. Dadurch kann ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen; insoweit gibt es unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein "belangloses" Datum mehr.

Spart Daten!

Daraus ergibt sich insbesondere das Prinzip der Datensparsamkeit; Um Daten, die nicht erhoben und gespeichert werden, müssen weder ihr noch wir uns Sorgen machen.

Datensparsamkeit

Datensparsamkeit heißt konkret, dass jede Datenerhebung und -verarbeitung einen definierten Zweck hat.  Am Beispiel der Anwesenheitslisten könnte das "Tätigkeitsnachweis" und "Nachweis der zweckgemäßen Verwendung der Mittel" sein.  Dieser Zweck darf sich in der Regel auch nicht im Nachhinein ändern ("Zweckbindung"), und natürlich müssen die Betroffenen auch wissen, dass, warum, und welche Daten gespeichert oder archiviert werden ("Transparenz").  Tatsächlich müsstet ihr (ohne andere Rechtsgrundlage) auch noch die Einwilligung der Betroffenen einholen, aber solange sie sich selbst eintragen, *könnte* mensch noch von einer impliziten ("konkludenten") Einwilligung ausgehen (aber das ist schon sehr im Graubereich).

Hat mensch den Zweck definiert, sind noch drei Kriterien zu prüfen (und das würde, wenn etwas schiefgeht, auch ein Gericht machen):

Eignung

Die erfassten Daten müssen überhaupt dem Zweck dienen können.  Wenn ihr z.B. in euren Anwesenheitslisten Geburtsorte erfragen würdet, so ist kaum vorstellbar, wie diese den beiden oben definierten Zwecken dienlich sein könnten.  Zur Not wäre vorstellbar, Herkunftsländer zu erfragen, *wenn* geschwind ein neuer Zweck ("Abschätzung der Inklusivität" etwa) definiert würde.

Notwendigkeit

Ohne die Erfassung der Daten lässt sich der Zweck nicht erreichen.  Im Beispiel der Anwesenheitslisten mag die Zahl der TeilnehmerInnen für einen Tätigkeitsnachweis hilfreich sein (aber realistisch hilft es weit mehr, eine Art Ergebnisprotokoll zu haben mit Kurzbeschreibungen, was ihr so alles gemacht habt -- zumal vielleicht sind Ideen dabei sind, die andere Fachschaften aufnehmen können).

Die konkreten Personen sind dabei aber egal.  Beim Nachweis der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung könnte eine Erfassung von Namen hilfreich sein, etwa, wenn die Verwaltung vermutet, dass ihr irgendwelche Namen reingeschrieben habt und sie auf die Idee kommt, die Personen mit ihrer Studi-Datenbank abzugleichen; ihr ahnt aber daraus vielleicht schon, wie schnell aus unbedacht gespeicherten Daten plötzlich Bomben werden können ("dieser Mensch aus Syrien war ja noch nicht mal bei der Ersti-Einführung; bestimmt ist der nur ein Schein-Studi").  Wenn ihr außerdem den Inklusivitäts-Zweck verfolgt, so wäre lediglich eine summarische Erfassung der Herkunftsländer ausreichend, nicht aber eine Korrelation mit den konkreten Personen.

Angemessenheit

Der durch die Erfassung der Daten bedingte Eingriff in die Persönlichkeitsrechte muss dem Zweck angemessen sein.  Im Fall der Anwesenheitslisten haben wir nach der Notwendigkeitsabschätzung ohnehin nur noch die Frage der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung als Zweck.  Wie oben angedeutet, können die Anwesenheitslisten ziemlich üble Konsequenzen haben. Demgegenüber ist die Möglichkeit des Nachweises, dass etwas zu viel eingekauft wurde, ein recht bescheidener Nutzen; es geht ja in der Regel um keine großen Summen, und wenn Fachschaften systematisch Geld missbrauchen, wird das auch auf andere Weise rauskommen.

Spart Daten

Wir haben das jetzt an einem Beispiel durchexerziert, aber diese Systematik könnt ihr an allen personenbezogenen Daten anwenden.  Und ihr solltet das tun.  Vor allem aus Respekt gegenüber den
Menschenrechten der Leute, mit deren Daten ihr hantiert.  Aber auch, weil bei EDV immer mal was kaputt geht und die Daten öffentlich werden können.  Und dann wirds richtig peinlich, bis hin zu
strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber Personen, die Datenschutzmurks zu verantworten haben.  Das werden im Zweifelsfall die Vertreter*innen der VS sein, und mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung kann das für diese echt teuer werden.

Insofern: Spart Daten!

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