23.06.2017: Pressemitteilung zum endgültigem Verbot der Demonstration "200 Jahre Fahrrad - Radschnellweg Rhein-Neckar jetzt"
Die Organisatoren bedauern die Ablehnung durch den Verwaltungsgerichtshof, respektieren aber die richterliche Entscheidung. Alle Argumente der Antragsteller, die diese nach wie vor für stichhaltig halten, konnten die Gerichte nicht überzeugen. Sie befanden, dass im vorliegenden Fall nicht nur das Recht auf Sicherheit im Straßenverkehr, sondern sogar das Recht auf Leichtigkeit des Verkehrs, also des ungehinderten Verkehrsflusses, über dem Versammlungsrecht liegt. Außerdem ist in den Augen des Gerichts eine Autobahn kein Ort, der wie innerörtliche Straßen für die kommunikativen Anliegen einer Demonstration zur Verfügung steht. Dieses Anliegen könne laut Urteilsbegründung auch auf einer Strecke über die Landstraße gewahrt werden. Der Argumentation der Antragsteller zur kurzen Zeitspanne der Autobahnsperrung an einem verkehrsarmen Sonntag Vormittag sowie der Ungefährlichkeit von Blow-ups für Radfahrer folgte das Gericht ebenfalls nicht. Die Organisatoren werden am Sonntag dennoch zur geplanten Zeit um 10.30 Uhr am verabredeten Ort in der Vangerowstraße anwesend sein und diejenigen, die von der Absage nichts mitbekommen haben, auf eine Radtour nach Mannheim über die Landstraße einladen. Dann können die Radfahrer erleben, wie mühselig es momentan ist, die kurze Strecke von gut 20 km zurückzulegen. Die Organisatoren hätten natürlich deutlich lieber gezeigt, wie mühelos diese Strecke auf einem Schnellweg zurückgelegt werden könnte. Das hätte bestimmt nicht wenige Radler veranlasst, sich für die rasche Schaffung dieses Schnellwegs einzusetzen und noch viel mehr, ihn dann auch zu benutzen. Es war in allen Treffen mit der Versammlungsbehörde viel Wohlwollen unserem Anliegen gegenüber zu spüren, dort schien aber immer wieder auf Basis der Stellungnahmen seitens des Regierungspräsidium und der Polizeidirektion der Spielraum sehr eng.
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