05.05.2016: Auch QSM-Anträge an die QSM-Kommission sind möglichDie QSM-Kommission möchte daran erinnern, dass die Studienfachschaften unbenommen Ihres direkten Vorschlagsrechts zu den QSM auch an die QSM-Kommission Anträge stellen können.Die QSM-Kommission möchte daran erinnern, dass die Studienfachschaften unbenommen Ihres direkten Vorschlagsrechts zu den QSM auch an die QSM-Kommission Anträge stellen können. Die Anträge an die QSM-Kommission sind an diese, mit dem eigens dafür vorgesehenen Formular zu stellen. Dieses ist als PDF auf der Seite des QSM-Referats abrufbar. (https://www.stura.uni-heidelberg.de/referate/qsm-referat.html) Dabei ist zu beachten, dass Anträge an die QSM-Kommission NICHT über das Online-Formular für die Ausübung des Vorschlagsrechts der Studienfachschaften gestellt werden können. Die QSM-Kommission hat den Eintritt des §5 Absatz 3 der QSM-Ordnung festgestellt, sodass ab dem kommenden Donnerstag Anträge aller Studienfachschaften berücksichtigt werden können. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Anträge natürlich schon vorher, jederzeit gestellt werden können. Antragsfrist ist auch hier der 15.05.2016. Die Anträge sind postalisch bei der Kommission einzureichen und müssen bis zum 15.05.2016 bei der Kommission eingegangen sein. |