22.06.2016:
Neue BAföG-Regelungen zum 1. August 2016
Zum 1. August 2016 treten BAföG-Änderungen in Kraft Z.B. kann man künftig den Antrag auch online stellen
Zum 1. August 2016 tritt das 25. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. Vielen Studierenden ist gar nicht bewusst, dass und in welchem Umfang sie von der staatlichen Förderung profitieren können. Neben der Anhebung der Bedarfssätze um sieben Prozent ist eine der wesentlichsten Neuerungen die Möglichkeit, den BAföG-Antrag ab 1. August 2016 online stellen zu können. Wenn ihr allgemeine Fragen zum BAföG habt, könnt ihr in die BAföG-Sprechstunde kommen, jeden Dienstag von 12:00 bis 14:00 im StuRabüro, Anmeldung ist nicht nötig. Mit konkreten juristischen Problemen solltet ihr zum nächsten BAföG-Termin der Rechtsberatung am 28.7. in die Sandgasse kommen, hier ist eine Anmeldung nötig, hier weitere Informationen zur Rechtsberatung.
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