07.01.2016: Studierenden in sozialen Härtefällen und Notlagen helfenAusschreibung: Vier Plätze in der Vergabekommission zur Härtefallregelung freiDer Studierendenrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Einrichtung eines Haushaltspostens zugunsten einer Härtefallregelung beschlossen. Hieraus werden in sozialen Härtefällen und Notlagen Gelder für die Dauer von maximal drei Monaten an Studierende der Universität Heidelberg herausgegeben. Die Gelder sollen insbesondere bewilligt werden, wenn durch die Auszahlung der Gelder eine kurzfristige Finanzierungslücke im Studium gestopft und so der Abbruch des Studiums verhindert werden kann. Über die Vergabe der Zahlungen entscheidet eine Härtefallkommission in nicht-öffentlicher Sitzung. Lisa Glasner, Sozialreferentin des Studierendenrats, zeigt sich erfreut über das neustes Projekt des Studierendenrats: "Als Verfasste Studierendenschaft sind wir qua Gesetz verpflichtet die sozialen Interessen der Studierenden wahrzunehmen. Knapp drei Jahre nach der Einrichtung des Studierendenrats sind wir mit der Konstitutierung der Härtefallkommission auf einem guten Weg die soziale Lage der Studierenden vollumfänglich in den Blick zu nehmen." Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern. Eine Stimme sowie den Vorsitz führt das Sozialreferat qua Amt, die anderen vier Mitglieder werden vom Studierendenrat gewählt. Es dürfen maximal zwei Studierende derselben Fakultät Mitglied sein. Die Vergabekommission soll innerhalb von sieben Tagen nach Eingang eines Antrags zusammenkommen und über die Vergabe entscheiden. Die Mitglieder der Kommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wenn ihr euch für die Mitgliedschaft in der Kommission interessiert und Fragen habt schreibt gerne an soziales@stura.uni-heidelberg.de. Eure Kandidatur sendet ihr an sitzungsleitung@stura.uni-heidelberg.de. Eine Kandidatur ist ab der Sitzung des Studierendenrats am 12.01.2016 möglich. |