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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
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04.10.2015:

Verwaltungsvorschrift QSM des MWK liegt vor

Nun kann im StuRa eine endgültige Vergabeordnung beschlossen werden

Am 2.10. hat das Ministerium uns endlich die endgültige Verwaltungsvorschrift für die QSM zugeschickt, auf die wir seit Juli warten. Diese wird dann am 28. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist übrigens am 1.10. in Kraft getreten... Damit liegen jetzt die letzten Informationen vor, um im StuRa eine endgültige Vergabeordnung zu erarbeiten und zu beschließen.

Da immer noch Information kursieren, die nicht ganz zutreffend sind und da zudem einige Sachen nun endgültig entschiende sind, hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht, die Mittel liegen weiterhin bei der Universität - es wird nichts auf irgendwelche anderen Konten überwiesen werden
  • die Studierendenschaft muss einen Gesamtvorschlag machen - einzelne Vorschläge im Laufe des Jahres sind laut Ministerium unzulässig
  • wie intern die Verteilung der Mittel zum Erstellen eines Vorschlags erfolgt, bleibt der VS überlassen

Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Vorschläge aus allen Fächern vorliegen müssen und nicht einzelne Fächer vorgezogen werden können. Vor diesem Hintergrund müssen die Fristen im StuRa wohldurchdacht und vor allem mit der Univerwaltung, die die Mittel verwaltet und ausgibt, abgestimmt sein.

Aus studentischer Sicht ist dies nicht unbedingt praktisch, denn es heißt konkret, dass im Februar 2016 der Antrag für das gesamte Jahr 2016 vorliegen muss - und im Wintersemester 2015 es entsprechend problematisch wird, ob für dieses Semester überhaupt rechtzeitig Gelder ausgegeben werden können - da wie erläutert, ALLE Vorschläge vorliegen müssen, bevor ausgegeben werden kann.

Danke liebes Ministerium, auf den letzten Metern, obendrein mit Verspätung, alles zu vermurksen. 

 

 

 

 

 

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