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16.12.2015:

Pressemitteilung der Referatekonferenz

Bezüglich der Klage von vier Mitgliedern des Rings christlich-demokratischer Studenten (RCDS) gegen die Verfasste Studierendenschaft (VS)

Pressemitteilung der ReferateKonferenz der Verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg

Mit Verwunderung nimmt die Verfasste Studierendenschaft (VS) der Universität Heidelberg die Pressemitteilung des RCDS Baden-Württemberg zur Kenntnis, in der auf eine Klageschrift gegen das StuRa-System in Heidelberg hingewiesen wurde. Am Montag, den 14.Dezember 2015, haben vier Mitglieder des CDU-nahen Rings christlich-demokratischer Studenten (RCDS) Klage gegen die Verfasste Studierendenschaft (VS) der Universität Heidelberg erhoben. Eine etwa 250 Seiten umfassende Klageschrift wurde laut PM des RCDS beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die vier Jura-Studierenden fordern die Beiträge zurück, die sie in den letzten vier Semestern an die VS gezahlt haben. Das wären insgesamt 120 Euro. Als Begründung ihrer Klage führen sie die ihrem Ermessen nach undemokratische Form der VS an.

„Dass das System den grundlegenden demokratischen Standards nach 2 Jahren, in denen der RCDS selbst durchgängig an diesem System partizipiert und an Wahlen teilgenommen hat, plötzlich nicht mehr genügen soll, ist nun wirklich schwer nachvollziehbar“, kommentierte Christine Süß, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, die Meldung. „Zuletzt hat ein Mitglied des RCDS sogar ein Referat bei uns übernommen, wir sind eigentlich auf einem guten Weg der sinnvollen Zusammenarbeit.“

Im Frühjahr 2013 war das StuRa-System gegen das konkurrierende StuPa-System mit großer Mehrheit als Sieger hervorgegangen. „Wir hatten die Debatten über das System damals schon sehr intensiv geführt. Das Problem mit den Größenunterschieden der Fachschaften hatte man auch damals schon angesprochen. Die Studierenden haben sich schlussendlich in einer Urabstimmung für den Erhalt der etablierten Fachschaftsstrukturen und ein Maximum an Subsidiarität entschieden. Das sind die großen Stärken dieses überparteilichen Systems. Das LHG lässt die Systemfrage generell offen“, so Michael Schmidt, Studierendenwerksreferat. 

Als besonders befremdlich empfindet die Referatekonferenz als Exekutive der VS die Behauptung, die Abgeordneten des Studierendenrates seien nur mangelhaft legitimiert. „Mal abgesehen davon, dass das ein Schlag ins Gesicht genau der Menschen ist, mit denen auch der RCDS in den vergangenen zwei Jahren in einem Gremium saß: Die Abgeordneten werden auf der dezentralen Ebene entweder in geheimen, freien, allgemeinen und gleichen Wahlen gewählt oder von einem Fachschaftsrat entsandt, der nach den gleichen Maßgaben gewählt wurde. So oder so: eine mangelnde demokratische Legitimation kann man ihnen nicht unterstellen. Mit der gleichen Argumentation könnte man dann dem Bundesrat oder der Bundesversammlung die demokratischen Grundsätze absprechen“, so der Referent für hochschulpolitische Vernetzung (Außenreferent) Sebastian Rohlederer. 

Die politischen Hochschulgruppen hätten dabei selbstverständlich die Möglichkeit, auch dezentral zu Wahlen anzutreten, „sowohl bei den direkt gewählten StuRa-Mitgliedern, als auch bei den Fachschaftsräten“, informiert André Müller vom Wahlausschuss.

Insgesamt sehe man der Klage gelassen entgegen. „Wir machen weiter unsere Arbeit für die Studierenden und warten auf die Antwort aus Karlsruhe. Wenn die Klage zugelassen wird, werden wir uns dann damit auseinandersetzen müssen. An unserer Satzung zweifeln wir allerdings nicht - immerhin ist das System von der Rechtsaufsicht der Universität auf Herz und Nieren geprüft worden, und die Uni Heidelberg ist erfahrungsgemäß sehr kritisch im Umgang mit der Studierendenvertretung“, so Alexander Hummel, Referent für politische Bildung. 

Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack. „Politische Arbeit kann man auch konstruktiver organisieren. So sieht das Landeshochschulgesetz vor, dass jede Studierendenschaft eine Schlichtungskommission einzurichten hat, welche bei Streit zunächst als Anlaufstelle dienen soll. Schließlich kann auch die Rechtsaufsicht - die die Satzung auch genehmigt hat - angerufen werden. All das ist nicht passiert. Stattdessen hat man die maximale Eskalation gewählt. Der mediale Lärm, mit der diese Klage eingereicht wurde und die Tatsache, dass wir uns drei Monate vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg befinden, sprechen dabei Bände“, so das Statement des Referenten für Rechtsfragen, 'Tenko' Glenn Bauer. 

Dennoch sei man weiter an einer Zusammenarbeit interessiert, sofern die Kläger dies auch seien. „Generell ist jede*r hier gesprächsbereit. Wenn eine Gruppe sich nicht genug eingebunden fühlt oder meint, ihre Forderungen würden nicht gehört, dann ist der Ort dafür aber der Studierendenrat, nicht der Gerichtssaal", befinden die Vorsitzenden der VS, Louisa Erdmann und Pietro Viggiani abschließend.

Für alle Anfragen in dieser Frage steht das Referat für Öffentlichkeitsarbeit unter oeffentlichkeit@stura.uni-heidelberg.de zur Verfügung.

 

Update 17.12.15: Artikel in der RNZ zur Klage gegen die VS der Uni Heidelberg

Am Donnerstag, den 17.12.2015, veröffentlichte die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) einen Artikel zur Klage des RCDS gegen die VS Heidelberg. Der Artikel kann hier gelesen werden.

 

Update 9.1.16: Klageschrift ohne Anlagen online

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