10.08.2015: Was ist eigentlich mit den Qualitätssicherungsmitteln?Gibt es die Qualitätssicherungsmittel eigentlich noch? verteilt sie jetzt der Rektor? oder der StuRa? oder die Fachschaft? und wofür? und warum hört man so wenig von ihnen?Seit Ende März 2015 recherchieren wir zur Zukunft der Qualitätssicherungsmittel (QSM) und langsam werden die Informationen verlässlicher. Endgültige Regelungen gibt es jedoch immer noch nicht. Das mag den einen oder die andere verwundern, aber dies ist ein durchaus normales Vorgehen seitens des Landes, denn es geht schließlich um sehr viel Geld und Entscheidungen darüber bedürfen einfach sorgfältiger Vorbereitung und intensiver Abklärung mit allen Beteiligten - alles andere wäre ja auch verantwortungslos! Brandaktuell: heute, am 10.08.15 hat uns der Anhörungsentwurf für die Verwaltungsvorschrift erreicht! Was waren die Qualitätssicherungsmittel?
Nachdem die Studiengebühren von der Grün-Roten-Landesregierung zum SoSe 2012 abgeschafft wurden, wurden die Qualitätssicherungsmittel in Baden-Württemberg als Ersatz eingeführt. Denn ohne zusätzliche Mittel können die Hochschulen keine ausreichende Lehre mehr garantieren. 20% der QSM wurden in Heidelberg zentral, z.B. für die UB, die Studienberatung, das Ethisch-Philosophische-Grundlagenstudium (EPG) für Lehramtsstudis, für den Bau des „Centre for Asian and Transcultural Studies“ (CATS), Jura-Examensvorbereitung etc. ausgegeben. 80 % wurden den Fakultäten weitergegeben, die diese (mit etwas Abzug) wiederum an die Institute bzw. Fächer weitergegeben haben. Bisher waren die QSM – wie einst die Studiengebühren – an die Lehre gebunden. In der Klassischen Philologie zum Beispiel wurden sie in den letzten Jahren verwendet, um Bücher für die Bibliothek zu kaufen, die studentischen Abendaufsichten zu entlohnen, Tutorien anzubieten, HiWis zu beschäftigen und Stellen zu finanzieren, die Veranstaltungen und Studienberatung durchgeführt haben. Oft wurden z.B. auch bessere Stühle, interessante Vorträge oder Exkursionen mit den Mitteln finanziert. Die genaue Verwendung konnte aus Datenschutzgründen nie offengelegt werden, es gab aber einige allgemeine statistische Darstellungen über ihre Verwendung (--> Zur Vergabe der letzten QSM gibt es ein ZUV-Rundschreiben). Und was kommt jetzt?Die Tage der QSM sind gezählt: Unsere Wissenschaftsministerin, Theresia Bauer, hat mit den Rektoren der Hochschulen in Baden-Württemberg den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ ausgehandelt. Ab WS 15/16 werden die QSM in die „Grundsicherung“, also gewissermaßen das aversum der Uni, überführt, über die der den Naturwissenschaften zugetane Rektor Eitel schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Nach diversen Abzügen, die der Rektor angekündigt hat und die teils im Vertrag selbst geregelt sind (z.B. für die Medizinischen Fakultäten und Berufungsverhandlungen), bleiben den Fächern wohl noch ca. 50 % der bisherigen Gelder - so weit, so schlecht.
Und wer entscheidet jetzt über die QSM?Wofür die letzten QSM ausgegeben werden, entscheiden bis 1.10. noch die QuaSiMi-Kommission, in der es auch zwei studentische Vertreter*innen gibt. Der Hochschulfinanzierungsvertrag bringt außerdem mit sich, dass die jeweiligen Studierendenvertretungen, bei uns also der StuRa, das Vorschlagsrecht über 11,7 % der bisherigen QSM innehaben sollen. Daher hat der StuRa begonnen, über die Verteilung der Mittel zu debattieren. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob bzw. zu welchen Teilen die Mittel zentral oder dezentral vergeben werden sollen. Künftig werden diese Mittel nun zu 88% vom Rektor verteilt, für den verbleibenden Rest von ca. 11,7 % hat die Verfasste Studierendenschaft das alleinige Vorschlagsrecht. Verwaltet wird das Geld vom Rektorat. Die VS kann übrigens nur Vorschläge machen. Die endgültige Entscheidung über die Mittelverwendung fällt das Rektorat. Allerdings kann das Rektorat Vorschläge nur dann ablehnen, wenn sie gegen die noch auszuarbeitenden Kriterien und Beratungsverfahren verstoßen. Hierzu wird es eine Verordnung vom Land geben. Ein Entwurf für sie ist gerade im Anhörungsverfahren. Die Anhörung soll im September stattfinden und zum Oktober in Kraft treten. Und was macht der StuRa?Um konkrete Beschlüsse fällen zu können, hat der StuRa in den letzten Monaten versucht Informationen seitens des Rektorats und der Fakultäten über die bisherige Verteilung zu erhalten, um auf dieser Grundlage zu diskutieren. Aufgrund der äußerst komplexen Rechtslage und, um nicht illegal Informationen öffentlich zugänglich zu machen, hat dies etwas gedauert. Inzwischen haben wir jedoch grobe Informationen erhalten und der StuRa hat am 21.07. einen Verteilungsschüssel beschlossen. Der StuRa hatte beschlossen, die Mittel anteilig auf alle Studienfachschaften zu verteilen mit einer leichten Umverteilung zugunsten der kleineren Fächer. Die Referatekonferenz muss nun eine Ordnung zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Vergabe der Mittel beschließen: wer kann wo und wie Vorschläge machen? wer beschließt die Vorschlagsliste? und nach welchen Kriterien werden Vorschläge überhaupt erst zugelassen? Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der zu erlassenden Verordnung soll dann in den ersten StuRa-Sitzungen im Wintersemester eine Vergabeordnung beschlossen werden. Ich will mich engagieren - kann ich was tun?Die Referatekonferenz tagt auch in der vorlesungsfreien Zeit und öffentlich und bereitet die Ordnung vor, nach der dann für den VS-Anteil an den QSM-Nachfolgemitteln Vorschläge beschlossen werden. Außerdem erarbeitet sie eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Die Termine für die Treffen findet ihr auf der StuRa-Seite, sie werden auch hier in dieser Meldung nachgetragen. Nächster Termin ist: 18.8., 14:00, StuRa-Büro. In vielen Fachschaften und Hochschulgruppen machen sich außerdem schon jetzt Gedanken, wofür man vor Ort die Mittel ausgeben kann - Termine findet ihr auf den Seiten der einzelnen Fachschaften und Gruppen. |