11.01.2014: Wahlen, Wahlen und nochmals WahlenDer Weg zur konstituierten Fachschaft undUm die in diesem Semester bereits möglichen oder auch erforderlichen Wahlen erfolgreich über die Bühne zu bringen, möchten wir euch nochmal darauf aufmerksam machen, welche Schritte noch bevorstehen: die Urabstimmung, die Fachratswahl und die Fachschaftsratswahl. 1) Allgemeines – worum geht es? Drei Wahlen stehen uns bevor: die Urabstimmung über die Studienfachschaftssatzung, Fachratswahl und Fachschaftsratswahl. Die Fachschaftsratswahl folgt der Urabstimmung, sofern eine eigene Studienfachschaftssatzung eingereicht worden ist, falls nicht, wird die Fachschaftsratswahl ohne Urabstimmung gehalten. Die bereits eingereichten Studienfachschaftssatzungen findet ihr hier Wenn eure Fachschaft noch keine eigene Satzung eingereicht hat, könnt ihr die Urabstimmung auch im nächsten Semester abhalten. Bis dahin gilt zunächst das Regelmodell. Das Regelmodell findet ihr hier. 2) Wer ist betroffen?
3) Fristen Zwischen dem 10.01.2014 und dem 24.01.2014 muss die Urabstimmung stattfinden, wenn ihr euch als Fachschaft zu Beginn des kommenden Sommersemesters konstituieren wollt. Bis zum 12.01.2014 (d.h. diesem Sonntag!) brauchen wir eure Zustimmung darüber, ob eure Urabstimmung (zu eurer Satzung) und/oder die Wahl des Fachschaftsrates in diesem Semester (WS2013-2014) stattfinden soll. Wir stellen dann die Wahllisten bereit für eure Wahlen. Wer sich bis dahin nicht meldet, kann dieses Semester nicht mehr wählen. 4) Eure Aufgaben
Für eure Wahlen braucht ihr:
Hinweise:
5) Verlauf der Wahlen Wir werden Mitglieder unseres Wahlausschusses zu euch schicken, die die nötigen Unterlagen vorbeibringen. Die Wahlkommission empfiehlt, die Wahlen drei Tage lang abzuhalten und frühzeitig anzukündigen. Propaganda: Welche Infomaterialien gibt es, die eingesetzt werden können?
Flyer könnt ihr beim Bürodienst bestellen - teilt uns mit, wie viele Flyer ihr benötigt 6) Weitere Fragen
7) Begriffserklärungen Urabstimmung: Eine Urabstimmung ist eine universitätsweite Wahl, die vom StuRa oder von 5% der Studierenden beantragt werden kann. Quorum: für dezentrale Urabstimmungen gibt es kein Quorum. Aber die Mehrheit derer, die abstimmen, müssen zustimmen, damit die Satzung im StuRa zur Abstimmung eingebracht werden kann. (Bei uniweiten Urabstimmungen, die bindend sind müssen mindestens 10% der Studierenden abstimmen und eine Mehrheit muss erreicht werden, um den Beschluss gültig zu machen.)* In diesem Fall führt jede Fachschaft eine eigene Wahl (für die eigene Satzung) durch: Es ist eine dezentrale Wahl. Achtung! Der Fachschaftsrat ist nicht der Fachrat. Was nochmal der Fachrat war, findet ihr hier. 8) Anschrift und Sprechzeiten Bei Fragen könnt ihr uns über unsere E-Mail erreichen: wahlen(at)fsk.uni-heidelberg.de Oder kommt einfach zu unseren Sprechstunden Freitags von 12:00 bis 14:00 Uhr im ZFB (Albert-Überle-Straße 3-5).
* in einer früheren Fassung dieser Meldung stand hier irrtümlich, dass das Quorum auch für dezentrale Urabstimmungen gilt. |