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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
- der StuRa-Wegweiser durch die Uni

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www.studis-online.de

www.fzs.de

24.02.2014:

StuRa erarbeitet Haushaltsplan 2014

Stellt jetzt Anträge für eure Projekte - in den nächsten Wochen erarbeitet der StuRa seinen Haushalt

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Worum geht es?

Gemäß § 65 a Abs. 5 Landeshochschulgesetz (LHG) ist die Studierendenschaft verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessene Beiträge von den Studierenden zu erheben.

Zu diesen Aufgaben zählt die Wahrnehmung der (wirtschaftlichen, fachlichen, kulturellen, etc.) Belange der Studierenden, der überregionale Austausch, die Förderung der politischen Bildung der Studierenden und der Gleichstellung sowie der Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft und die Förderung sportlicher Aktivitäten. Die Verfasste Studierendenschaft wirkt an allen Aufgaben der Hochschulen nach den §§ 2 bis 7 LHG mit (Evaluation, Lehrerbildung, Gleichstellung, Struktur- und Entwicklungsplanung etc.), sie kann insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.

Der StuRa hat insbesondere die Aufgabe, die Beschlüsse des StuRa gegenüber den Gremien der akademischen Selbstverwaltung zu vertreten. Gibt es keine Beschlüsse zu Themen, sind solche herbeizuführen.

Woher kommt das Geld?

Um all diese Aufgaben wahrzunehmen, bedarf es einer handlungsfähigen und kompetenten Studierendenvertretung, die Mittel und Infrastruktur für ihre eigene Arbeit vor Ort und zur Unterstützung studentischer Initiativen und Gruppen hat. Der Studierendenrat hat hierfür auf seiner Sitzung am 08.01. eine Beitragshöhe von 7,50 EUR pro Semester, die von allen Studierenden verpflichtend zusammen mit dem Verwaltungsbeitrag zur Rückmeldung/Immatrikulation eingezogen werden wird, beschlossen.

Derzeit (d.h. vor dem Sommersemester 2014) verfügt der StuRa noch über kein Budget. Daher können Mittel für diese Zeit nur im Ausnahmefall bewilligt werden. Wendet euch in diesem Fall an die Referatekonferenz.

Wie kommt man an die Mittel?

Alle Gruppen und Fachschaften sind aufgerufen, einen groben Voranschlag einzureichen, welche Projekte/Anschaffungen durchgeführt werden sollen und welche Gelder dazu in den kommenden 12 Monaten benötigt werden. Bitte schickt diesen Entwurf per E-Mail an den Finanzreferenten (finanzen@stura.uni-heidelberg.de). Bitte orientiert euch dabei nicht nur an eurem bisherigen finanziellen Rahmen, sondern berücksichtigt gegebenenfalls auch solche Projekte/Anschaffungen, die bisher nicht finanziert werden konnten. Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an den Finanzreferenten oder an den Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft wenden (vorsitz(at)stura.uni-heidelberg.de).

Macht mit bei der Planung!

Ihr trefft den Finanzreferenten auch montags von 14:00 bis 16:00 im ZFB, falls ihr Fragen oder Ideen für Finanzprojekte habt. Am 28.2. gibt es um 16:00 das nächste Treffen der AG Finanzen, bei dem alle Ideen zusammengeführt werden. Über die genaue Verwendung der Mittel berät der Studierendenrat in öffentlicher Sitzung zum Haushalt. Der Haushalt wird dann, sobald er etwa Anfang April beschlossen ist, auf http://www.stura.uni-heidelberg.de veröffentlicht, um ihn allen Studierenden zugänglich zu bieten. Der Vollzug des Haushaltsplans geschieht, sobald er beschlossen ist, gemäß der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften (insb. Landeshochschulgesetz i.V.m. der Landeshaushaltsordnung).

Weitere Informationen:

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