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21.10.2013:

QuaSiMi fürs Wintersemester 13/14 beantragen

Bis 18.11. können noch Qualitätssicherungsmittel bzw. Studiengebührenreste fürs laufende Semester beantragt werden

Seit die Landesregierung die Studiengebühren abgeschafft hat, gibt es Qualitätssicherungsmittel (QuaSiMi). Diese werden in der Qualitätssicherungsmittelkommission (QuaSiMiKo) vergeben. Die Studierenden sind in der QuaSiMiKo mit zwei Studierenden vertreten.

Wir dokumentieren im Folgenden zwei Rundmails der Universitätsverwaltung vom 11.Oktober 2013. Weist in euren Insituten darauf hin, falls die Nachricht dort nicht angekommen sein sollte. Das Antragsformular findet ihr hier.

Die Anforderungen der Verwaltung an die Anträge findet ihr hier.

Mail an die Fakultäten

Für das Wintersemester 13/14 stehen in den Zentralen Fonds wieder Qualitätssicherungsmittel bzw. Studiengebührenreste zur Vergabe bereit. Hiermit möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, Anträge aus den Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen einzureichen.

Wie bisher werden vor allem zentrale Maßnahmen sowie Anträge aus den Fakultäten gefördert, die einen kreativen, innovativen Ansatz in Studium und Lehre verfolgen und dadurch Signalwirkung über die Grenzen des eigenen Faches hinaus entfalten. Weiterhin werden Anträge aus kleinen Fächern mit einem geringen Aufkommen an Qualitätssicherungsmitteln unterstützt. Das Gesetz sieht vor, dass diese Mittel „…zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt werden. Damit soll die Qualität der Lehre jenseits der Grundsicherung der Lehre verbessert werden“.

In der Anlage erhalten Sie außerdem ein Antragsformular, sowie den Ihnen bereits bekannten Kriterienkatalog, dem Sie entnehmen können, welche Kriterien mindestens erfüllt sein müssen, damit ein Antrag erfolgreich ist.

Abweichend von der bisherigen Praxis muss von den Fakultäten bzw. Fächern keine Stellungnahme der dezentralen Gebührenkommission vorgelegt werden, sofern die o. g. Kriterien erfüllt werden.

Um ein zügiges Antragsverfahren zu ermöglichen, bitten wir Sie, dieses E-Mail umgehend an Ihre Ansprechpartner in den Instituten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen (IWR, ZMBH, BZH et c.) weiterzuleiten.

Bitte senden Sie uns Ihre Anträge bis Montag, den  18.11. 2013 per E-Mail zu.

Mail an zentrale Einrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Wintersemester 2013/14 stehen in den Zentralen Fonds wieder Qualitätssicherungsmittel bzw. Studiengebührenreste zur Vergabe bereit. Wie bisher können auch aus den Zentralen Einrichtungen Anträge gestellt werden, sofern Unterstützungsbedarf jenseits der bereits durch die Dauerbudgets abgedeckten Maßnahmen besteht. Das Gesetz sieht vor, dass diese Mittel „…zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt werden. Damit soll die Qualität der Lehre jenseits der Grundsicherung der Lehre verbessert werden“.

In der Anlage erhalten Sie außerdem ein Antragsformular, sowie den Ihnen bereits bekannten Kriterienkatalog, dem Sie entnehmen können, welche Kriterien mindestens erfüllt sein müssen, damit ein Antrag erfolgreich ist.

Bitte senden Sie uns Ihre Anträge bis Montag, den 18.11.2013 per E-Mail zu.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt in der Univerwaltung

Maria-Paulina Heisenberg-Krebs

Tel. +49 6221 54-2150

Fax +49 6221 54-2288

paulina.heisenberg@zuv.uni-heidelberg.de

 

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