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17.10.2013:

Novellierung des Landeshochschulgesetzes

Der LHG-Reformentwurf - ein Attentat auf den Geist des Koalitionsvertrags

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Der LHG-Reformentwurf - ein Attentat auf den Geist des Koalitionsvertrags

PM der Fachschaftskonferenz (FSK) zum Entwurf der Novellierung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 17.10.13

Die  Fachschaftskonferenz ist völlig entsetzt über den Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein "Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften". Der Entwurf widerspricht in nahezu allen Punkten den Wahlprogrammen beider Regierungsparteien und dem Koalitionsvertrag. Außerdem sollen etliche Studiengebühren eingeführt werden oder werden nicht abgeschafft. Dazu gehören unter anderem Studiengebühren für weiterbildende Bachelorstudiengänge und Gebühren für nicht curriculare Studienangebote wie z.B. Sprach- und EDV-Kurse. Vorschläge zur Studienreform wie sie in den letzten Monaten von Studierenden oft vorgebracht wurden, werden in der Novelle ignoriert.

1. Soziale Härte durch Gebühren für Bewerbungsgespräche

"Wir  wollen ... mehr Kinder aus einkommensschwächeren Familien ... an die Hochschulen bringen." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.12) 

"Schon heute kostet die Bewerbung an der Hochschule," erläutert Georg Wolff vom Sozialreferat der FSK. "Für Auswahlgespräche an den Hochschulen, müssen die Bewerber*innen bereits jetzt Fahrt- und Übernachtungskosten zahlen. Können ihre Eltern das nicht übernehmen, wird es schwierig, sich an vielen Hochschulen zu bewerben. Diese finanziell schwächergestellten Studierenden sollen jetzt mit Fernhaltungsgebühren extra bestraft werden." Dies würde dazu führen, dass nur noch finanziell besser gestellte Bewerber*innen sämtliche Bewerbungen vollständig verfolgen können. "Zynisch gesagt kann man den Studienbewerber*innen in Zukunft nur raten, sich gleich in den Wunschstudiengang einzuklagen, anstatt Gebühren für Bewerbungsgespräche zu bezahlen, um dann doch nicht aufgenommen zu werden", erklärt der Experte für Studienfinanzierung.

2. Weiterhin Gebühren für verpflichtende Sprachkurse

"Die Möglichkeit zum Studieren soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S. 15)

Wie bisher können die Hochschulen weiterhin Gebühren von den Studierenden für Sprachkurse erheben, die nicht Teil des Studiums sind. Das betrifft nicht etwa nur freiwillige Sprachkurse, sondern auch solche, die als Zulassungsvoraussetzungen für das Studium gelten und wegen mangelnden Angebotes in der Schule bis zu einem bestimmten Fachsemester an der Universität nachholen müssen. Das klassiche Angebot hierfür ist das Latinum. "Mit diesen Gebühren für verpflichtende Sprachen werden weiterhin vor allem die belastet, die sich am wenigsten wehren können: Studienbewerber*innen und Studierende aus dem dritten Bildungsweg," meint Sebastian Rohlederer, Außenreferent der FSK Heidelberg. "Sie sind oft auf diese Kurse angewiesen, um das nachzuholen, was sie nicht mitbringen". Für außercurriculare Angebote wie das Studium generale, interdisziplinäre Studien oder der Hochschulsport, die integraler Bestandteilt des akademischen Lebens sind, sollen zudem künfitg verpflichtend Gebühren erhoben werden.

3. Gebühren auch fürs Erststudium

"Hochschulen sollen als Orte des Lebenslangen Lernens verstärkt Studierende mit  Berufserfahrung oder beruflichen Abschlüssen aufnehmen. Wir werden ...  Unterstützungsangebote etablieren." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.13)

Die  FSK lehnt bereits jetzt Gebühren für sogenannte "weiterbildende Masterstudiengänge" ab, da diese sozial selektiv wirken. Aus dieser Perspektive sind auch Gebühren für sog. "weiterbildende Bachelor", die nun eingeführt werden können, aufs Schärfste zu verurteilen. Durch diese würden die sozial schwachen Schichten der Gesellschaft noch stärker als bisher ausgegrenzt. Doch gerade für diese Schichten sollen laut Ministerin Bauer diese Studiengänge angeboten werden. Dies ist ein diametraler Widerspruch. Das Konzept der weiterbildenden Studiengänge mit Bildungsgebühren soll nur dazu dienen, wieder allgemeine Studiengebühren in der Diskussion zu etablieren. Dies lehnen wir ab. Bildung ist ein Menschenrecht und muss auf jeden Fall kostenfrei bleiben. 

4. Unternehmerische Hochschule bleibt erhalten

"Das Konzept der "Unternehmerischen Hochschule" ... hat noch nie zu den Hochschulen gepasst. Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir das  Landeshochschulgesetz neu ausrichten und dabei demokratische Strukturen stärken." (Koalitionsvertrag Grün-Rot, S.12)

"Die unternehmerische Hochschule wird nur dem Namen nach abgeschafft" so Stella Tafelberg vom Referat für hochschulpolitische Entwicklungen der FSK, "Eine grundlegende Demokratisierung bleibt aus." Wie bisher tagen die Gremien der Universität nicht öffentlich. Damit gibt es zum Beispiel für die Studierenden weiterhin keine Transparenz, was Entscheidungen über Studium und Lehre wie Prüfungsordnungen angeht. Entschieden wird darüber in den Fakultätsräten. Deren Vorsitzende, die Dekane, können weiterhin nur auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin gewählt werden. Weiterhin können also Studierende keinen Vorschlag unterbreiten, wen sie als Dekan für geeignet halten. Dies ist umso bedauerlicher im Falle des Studiendekans bzw. -dekanin, der als Ansprechpartner*in und Anlaufstelle für Studierende bei allen Fragen zu Studium und Lehre fungiert.

Der Aufsichtsrat wird nur dem Namen nach abgeschafft und heißt nun Hochschulrat. Eigentlich war geplant, ihn zu einem beratenden Gremium zu machen, in dem die gesamte gesellschaftliche Breite vertreten ist. Der Hochschulrat ist aber weiterhin das Gremium, das das Rektorat kontrolliert und in dem nicht die Mitwirkung von allen Statusgruppen der Universität vorgesehen ist. Eigentlich sollte dies die Aufgabe des Senats sein, in dem auch die Studierenden per Gesetz vertreten sind.

Die Hochschulleitungen sind weiterhin undemokratisch besetzt. In Nordrhein-Westfalen wird aktuell auch das Landeshochschulgesetz novelliert. Dort ist es voraussichtlich bald möglich, dass es studentische Rektoratsmitglieder geben kann. Davon ist in Baden-Württemberg bisher nichts zu sehen.  Damit werden mit dem Versprechen der Hochschulautonomie weiterhi Mindesstandards zum Abschuss freigegeben. "Demokratie darf aber nicht zur Disposition stehen".

Was im Gegensatz zum bisherigen Gesetz nicht zur Disposition steht, sind die oben genannten Gebühren für zusätzliche und verpflichtende Angebote, wie im Fall der Auswahlgespräche sogar verdoppelt werden. Entsprechende Kürzungen bei den Hochschulen werden sicher nicht ausbleiben, befürchtet die FSK.

 

Nachträge:
Studis online hatte im September 2013 über die Gebührenpläne berichtet
im Semesterblatt gab es im November 2013 einen ausführlicheren Artikel zu der Thematik.
Die Einbringungsfassung im Landtag vom Februar 2014
Die Seite des Ministeriums zum neuen Gesetz
Studis online kommentiert die neuen Gebühren in Baden-Württemberg

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