26.03.2013: Aufenthalterlaubnis für syrische Studierende erleichtertDas Innenministerium Ba-Wü hat eine Regelung für Studierende mit fehlendem Finanzierungsnachweis erlassenDer Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) informiert: Die Situation in Syrien macht es syrischen Studierenden und Doktorand*innen derzeit nur schwer möglich, finanzielle Unterstützung seitens ihrer bisherigen Unterstützer*innen zu erhalten. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern sein Einvernehmen zum Erlass von Anordnungen zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 I AufenthG an syrische Studierende erklärt. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist jetzt auch bei fehlendem Finanzierungsnachweis möglich. Weiterhin finden gerade Verhandlungen zwischen Bund und Ländern statt, dass syrische Studierende grundsätzlich BAföG antragsberechtigt sein sollen. Hier müssen aber alle Länder und der Bund zustimmen, was derzeit noch nicht der Fall ist. |