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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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18.06.2012:

Antragstellung für Qualitätssicherungsmittel 2012

Eure Idee zur "Sicherung der Qualität in Studium und Lehre" - hier könnt ihr sie bis zum 3. Juli loswerden

Die folgende E-Mail hat die Zentrale Univerwaltung am 18. Juni an alle Fakultäten geschickt. Qualitätssicherungsmittel können bis zum 3. Juli beantragt werden. Es ist zwar nicht ausdrücklich formuliert, aber auch ihr als Studierende könnt Anträge für Gelder aus den zentralen Qualitätssicherungsmitteln stellen. Momentan arbeiten wir noch an den Vergabekriterien, weshalb die Ausschreibung kaum solche enthält. Generell werden eben vor allem Anträge gefördert werden, die tatsächlich die Qualität in Studium und Lehre in eurem Studiengang/an eurer Fakultät verbessern. Besonders interessant sind dabei Konzepte, die sich vielleicht von eurer Fakultät auch im Kerngedanken auf andere Fakultäten übertragen lassen. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. Generell gibt es den Gedanken, die Gelder zu nutzen, um der Lehre an der Uni Heidelberg einen höheren Stellenwert zu verschaffen und eine Qualitätskultur aufzubauen. Falls ihr dazu Gedanken habt, könnt ihr sie uns gerne mitteilen oder natürlich auch selbst gerne Anträge dazu verfassen.
 

Betreff: Antragsstellung für Qualitätssicherungsmittel

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

zum SS 2012 hat die Universität Heidelberg erstmalig Qualitätssicherungsmittel als Kompensation für die abgeschafften Studiengebühren in Höhe von rd. 6,6 Mio. EUR zugewiesen bekommen. Wie bisher auch gehen davon 20%, also rd. 1,3 Mio. EUR in den sog. ,,Zentralen Fonds", über dessen Verwendung die ,,Zentrale Kommission zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel" entscheidet. Ein hoher Prozentsatz der Mittel im Zentralen Fonds sind durch Dauerzusagen gebunden. Dennoch möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, Anträge aus den Fakultäten und Zentralen Einrichtungen einzureichen.
Das Gesetz sieht vor, dass diese Mittel ,,zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt werden. Damit soll die Qualität der Lehre jenseits der Grundsicherung der Lehre verbessert werden".
Wie bisher werden aus den Fakultäten besonders Anträge gefördert, die einen kreativen, innovativen Ansatz in Studium und Lehre verfolgen und dadurch Signalwirkung über die Grenzen des eigenen Faches hinaus entfalten. Weiterhin werden Anträge aus kleinen Fächern mit einem geringen Aufkommen an Qualitätssicherungsmitteln unterstützt.

Die formalen Anforderungen lauten wie folgt:

  • Eingang bis zum Dienstag, den 3. Juli 2012 (Ausschlussfrist)
  • Begründung, inwieweit die Maßnahme die Erfüllung der Aufgaben in Studium und Lehre unterstützt bzw. die Qualität der Lehre verbessert
  • Eine Seitenzahl von fünf Seiten darf nicht überschritten werden; Schriftart Arial, Schriftgröße 12
  • Gliederungspunkte:
    Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
    Zeit- und Maßnahmenplan
    Budgetplan

weitere Anforderungen:

  • Bei Anträgen aus den Fakultäten: Erläuterung des Antragstellers, warum keine dezentralen (Qualitätssicherungs-)Mittel verwendet werden können (unabdingbar erforderlich).

Abweichend von der bisherigen Praxis müssen von den Fakultäten bzw. Fächern keine Stellungnahme der dezentralen Gebührenkommission vorgelegt werden, sofern die o. g. Erläuterung eingereicht wird.
Die nächste Sitzung der ,,Zentralen Kommission zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel" findet am Montag, den 23. Juli 2012 statt.

Da die Antragsfrist knapp gesetzt ist, um ein Antragsverfahren mit Vergabe zum Wintersemester zu ermöglichen, bitten wir Sie, dieses E-Mail umgehend an Ihre Ansprechpartner in den Instituten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen weiterzuleiten.

Bitte senden Sie uns Ihre Anträge bis zum 3. Juli 2012 per E-Mail zu. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Heisenberg (54-2150 / heisenberg@zuv.uni-heidelberg.de ) vormittags von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Freundliche Grüße
Caroline Skipper
Universitaet Heidelberg, Zentrale Universitätsverwaltung
Dezernat 4 - Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten

Nachtrag 20. Juni 2012:

Die FSK hat in ihrer Sitzung am 19. Juni das weitere Vorgehen zur Abstimmung der Anträge konsentiert.

Nachtrag 23. Juni 2012

Um eine Beteiligung der Fachschaften am Abstimmungsverfahren zu ermöglichen, müssen den Anträgen jetzt Kurzbeschreibungen beigefügt werden, die das Vorhaben kurz zusammenfassen, diese werden dann online einsehbar sein. Hier die Mail der Verwaltung vom 22. Juni 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf der letzten Sitzung der Transparenzkommission am 6.12. 2011 hatten die Studierenden darum gebeten, daß für die Veröffentlichung auf den zentralen Internetseiten der Universität  zukünftig bei der Antragsstellung eine Kurzbeschreibungen des Projektes oder der Maßnahme, die gefördert werden soll, mitgeliefert wird. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, bitten wir Sie darum, im Nachgang zu der Aufforderung zur Antragsstellung (unten angehängt) jedem Antrag eine  Kurzbeschreibung beizufügen. Diese sollte nicht mehr als eine Viertelseite umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße 12).

Wir bitten Sie, auch dieses E-Mail umgehend an Ihre Ansprechpartner in den Instituten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen weiterzuleiten.

Bitte senden Sie uns Antrag und Kurzbeschreibung bis zum 3. Juli 2012 per E-Mail zu. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Heisenberg (54-2150 / heisenberg@zuv.uni-heidelberg.de ) vormittags von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, 

Maria-Paulina Heisenberg-Krebs

Dezernat 4, Abt. 4.1

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Zentrale Universitätsverwaltung

Seminarstr. 2

69117 Heidelberg

Tel.: 06221-542150

Fax: 06221-543576

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