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21.03.2011:

Keine Zivilklausel am KIT

Heute hat der Senat des KIT die Verankerung einer Zivilklausel in der Grundordnung abgelehnt

Die Vorgeschichte

Am 1. Oktober 2009 wurde das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als Zusammenschluss des Forschungszentrums Karlsruhe und der Universität Karlsruhe gegründet. Das Forschungszentrum Karlsruhe als ehemalige Kernforschungseinrichtung durfte nicht zu militärischen Zwecken forschen, es hatte ein sogenannte Zivilklausel. Die Universität Karlsruhe hingegen hatte keine Zivilklausel. Beim Zusammenschluss beider Institutionen führte dies zu heftigen Diskussionen. Unter den Studierenden wurde eine Urabstimmung durchgeführt, deren Mehrheit sich klar für die Beibehaltung der Zivilklausel im neuen KIT aussprach.

Spätestens damit war die Zivilklausel wieder zum Thema geworden. Das war sie schon früher gewesen - in Baden-Württemberg in den 90-er Jahren in Konstanz und dann in Folge der Karlsruher Debatte in Tübingen. Beide Unis haben inzwischen Beschlüsse zur Zivilklausel. Auch an der Freien Uni Berlin und der Uni zu Köln wurde inzwischen Urabstimmungen zur Einführung einer Zivilklausel durchgeführt, die sich jeweils klar für die Regelung aussprachen.

KA: Ethikkommission statt Zivilklausel

In Karlsruhe zog sich die Diskussion. Am 21.3. wurde nun schließlich die neue Satzung verabschiedet. Die von vielen geforderte Beschränkung auf Forschung nur für friedliche Zwecke wurde nicht verankert. Stattdessen soll nun eine Ethikkommission eingesetzt werden - damit gibt es keine einklagbare Regelung, sondern nur die Möglichkeit über schwierige Projekte zu reden.

http://www.usta.de/archiv/pm/KIT-Satzung
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=15269&tx_ttnews[backPid]=9&cHash=62f12b9e85

www.fr-online.de/wissenschaft/studium/militaer-an-der-uni-/-/5027854/8243790/-/index.html

 

Andere Regelungen in in Baden-Württemberg:

Die neue Grundordnung der Universität Tübingen mitsamt der Zivilklausel ist inzwischen in den amtlichen Mitteilungen der Universität Tübingen Nr. 11/2010 vom 17.09.2010 veröffentlicht worden. Wie es dort heißt, hat der Universitätsrat am 21.07.2010 eine Stellungnahme abgegeben und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat am 13.09.2010 seine Zustimmung erteilt. Die Zivilklausel ist somit rechtsgültig in Kraft

www.uni-tuebingen.de/index.php

Artikel:

www.nrhz.de/flyer/beitrag.php

Anlaufstellen:

Initiative gegen Militärforschung an Universitäten:
www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf

http://www.zivilklausel.uni-koeln.de/

Aktionen:

Hier findet ihr das Programm des Kongresses "Nein zur Militarisierung von Forschung und Lehre - Ja zur Zivilklausel." Vom 27.-29.05. an der TU Braunschweig. www.inesglobal.com/kongress-nein-zur-militarisierung.phtml

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