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06.02.2011:

Landtagswahl am 27. März: Wählen gehen!

Entscheidungen im Landtag betreffen Studierende auf vielfältige Weise. Wer wählen darf und wie das genau geht erfahrt ihr hier:

Entscheidungen im Landtag betreffen Studierende auf vielfältige Weise. Einmal als ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Vor allem aber auch als Studierende, denn Hochschulpolitik ist  Landessache. Alle wichtigen hochschulpolitischen Entscheidungen werden in Stuttgart, nicht in Berlin, gefällt, beispielsweise:

  • welche Strukturen die Hochschulen haben,
  • ob es Studiengebühren gibt,
  • wer wofür wie viel Geld bekommt,
  • welche Fächer gefördert oder ignoriert werden,
  • ob Mitbestimmung ermöglicht wird,
  • ob es eine Studierendenvertretung gibt,  
  • wie die Stellenkategorien gestaltet sind,
  • wie viele Zuschüsse die Mensen erhalten,
  • welche Förderung es z.B. für das Semesterticket gibt

 

Wählen in Baden-Württemberg ist also eine wichtige Sache und für alle die sich jetzt fragen wie das funktioniert mit der Wahl und wer da überhaupt mitmachen darf haben wir hier eine kleine Übersicht über die wichtigsten Fragen. 

Darf ich wählen?

 

 Um wählen zu dürfen. musst man

  • volljährig sein,
  • deutscher Staatsbürgerin bzw. deutsche Staatsbürgerin sein und
  • bis zum Zeitpunkt der Wahl mindestens drei Monate in Baden-Württemberg gemeldet sein.

 

Wie kann ich wählen?

 

Ab dem 21. Februar erhältst  du eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kannst du entweder am 27. März (Achtung: Vorlesungsfreie Zeit!) direkt im örtlichen Wahlbüro wählen gehen oder mit dem beigefügten Formular die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese kannst Du - per Fax, E-Mail oder persönlich - bei Deiner Stadt -oder Gemeindeverwaltung beantragen, in Heidelberg ab Mitte Februar bis zum 25.3. Wichtig: Entgegen bisheriger Regelungen musst du keinen Grund für eine Briefwahl angeben und es kostet dich auch nix extra!

Wen kann ich wählen?

Im Gegensatz zur Bundestagswahl, gibt es bei der baden-württembergischen Landtagswahl nur eine Stimme, die gleichzeitig für eine_n Kanditat_in im Wahlkreis (Direktmandat) als auch für die Partei auf Landesebene (Zweitmandate) zählt.

Weitere Informationen zur Wahl/zum Wahlsystem gibt es unter:

http://www.landtagswahl-bw.de

http://www.landtag-bw.de/abgeordnete/wahlen.asp

Und ab dem 28. Februar können alle unentschlossenen den Wahl-O-Mat nutzen:

www.bpb.de/methodik/XQJYR3,0,0,WOM_Mutter_Startseite.html

Für alle die ein gutes Gespür für Politik hat kann sich auch am Wahl-Quiz versuchen und das Wahlergebnis schätzen man kann sogar was gewinnen:

http://www.landtagswahl-bw.de/wahlquiz.html

Und wer sich vergleichend informieren will, kann dies anhand der Wahlprüfsteine bei studis online: www.studis-online.de/HoPo/art-1180-ltw-bawue2011-cdu.php

» Wahlaufruf als PDF zum Aushängen

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