25.01.2010: Datenschutz bei neuer CampusCard
In einem der letzten Einträge hatte das FuI-Referat über die Einführung der neuen CampusCard bzw. des neuen Studierendenausweises berichtet: Bis zum Wintersemester 2010/2011 sollen alle Studierenden ihre neue „CampusCard” erhalten haben. Auf dieser Karte befinden sich dann zusammengefasst die URZ-Kennung, der UB-Ausweis, die Bezahlfunktion des Studentenwerks und der Studierendenausweis. Damit hat der inzwischen seit mehreren Jahren laufende Prozess zur Vereinheitlichung der Accounts sowie zur Aufwertung der Studierendenausweises (beides hatte die FSK seit Jahren wiederholt gefordert) sein erstes großes Teilziel erreicht. Obwohl damit der Service für die Studierenden deutlich verbessert wird, gibt es natürlich vor allem im Bereich des Datenschutzes einige Punkte, die bei einer derart großen Zusammenführung von Datensätzen problematisch sind. Die FSK war bereits frühzeitig beteiligt worden und es hat im Laufe des Prozesses wiederholt auf Datenschutzrechtliche Probleme hingewiesen. Auf die häufigsten Fragen zum Thema „Datenschutz und neue CampusCard” findet ihr hier kurze Antworten. Solltet ihr weitergehende Fragen haben, wendet euch jederzeit an die zuständigen Referate der Fachschaftskonferenz (EDV-Referat und Referat für Finanzen und Internes).
Auf dem Chip in der CampusCard ist nur die Seriennummer des verwendeten Chips gespeichert. Personenbezogene Daten sind nicht gespeichert und sollen auch in Zukunft nicht auf dem Chip gespeichert werden. Nicht auf dem Chip gespeichert, sonder aufgedruckt ist ein Barcode mit der UB-Kennung, wie er bereits jetzt auf dem UB-Ausweis aufgedruckt ist. Ebenfalls aufgedruckt ist Uni-ID, also die Kennung für die Dienste des URZ. Um die Karte als Studierendenausweis nutzen zu können, sind zusätzlich die Daten aufgedruckt, die sich bisher auf dem Papierausweis der ZUV befinden (Name, Matrikelnummer, Studiengang, etc.), ergänzt um ein Gültigkeitsfeld. Durch ein ebenfalls aufgedrucktes Lichtbild entfällt die Notwendigkeit, zusätzlich zum Studierendenausweis einen Personalausweis vorzuzeigen. Aus den bisher in den verschiedenen Einrichtungen gespeicherten Datensätzen werden diejenigen (Stamm-) Daten, die bislang doppelt gespeichert waren (Name, Matrikelnummer, Mailadresse, etc.) in eine zentrale Datenbank übertragen. Universitätsinterne Einrichtungen können dann von ihren gesicherten Servern aus nach Übermittlung der Chipnummer diejenigen Daten abrufen, die sie benötigen, um den Studierenden zu identifizieren. Nein. Diejenigen Daten, die ausschließlich von einer Einrichtung benötigt werden (Kontostand beim Studentenwerk, Prüfungsergebnisse in der ZUV, Druckkontingent im URZ) verbleiben weiterhin bei den einzelnen Einrichtungen und können von den jeweils Anderen nicht eingesehen werden. Ein Matching beispielsweise von Prüfungsergebnissen gegen Mensanutzungsfrequenz ist nicht möglich. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wurde universitätsintern bereits geprüft und wird zur Zeit auch durch die externe zentrale Datenschutzstelle für alle Landesuniversitäten (ZENDAS) geprüft. Hierzu bedarf es eines förmlichen, schriftlichen Antrags an die beteiligten Einrichtungen. Um die Studierenden die Inanspruchnahme ihres Auskunftsrechts zu erleichtern stellt die FSK auf ihrer Homepage einen automatischen Formulargenerator bereit. Dort können ohne großen Aufwand die formal korrekten Schreiben erstellt werden, die nur noch ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt werden müssen. Ihr findet den Generator entweder über die fsk-homepage oder unter diesem direktlink: Formulargenerator |