25.02.2010: Eine eigenverantwortlich entscheidende Studierenvertretung?
Heute haben wir uns mal wieder schön gewundert über unseren Zaubereiminister Frankenberg in Stuttgart. Auf eine etwas unbedarfte kleine Anfrage von Sozis und Ökos im Landtag nach eigenverantwortlichem Wirtschaften der "Studierendenvertretung" antwortet er, diese Studierendenvertretungen könnten "eigenverantwortlich [...] entscheiden". Sekunde mal.'Eigenverantwortlich entscheiden? Wie geht das denn zusammen mit §§65, Abss. 3 & 5 LHG? Zitat: "(3) Die Beschlüsse des Ausschusses [...] werden vom Vorstand vollzogen. "Eigenverantwortlich" heißt für uns, dass man selbst entscheidet (ohne Bevormundung) und daher auch ggf. selbst zur Verantwortung zu ziehen ist. Rechtswidrige Handlungen zu unterbinden geht schließlich nur präventiv, und um diese Möglichkeit sicherzustellen, vollzieht der Rektor (bzw. seine Delegierten auf seine Verantwortung hin)- ist im LHG ja deutlich geregelt. Nicht genug damit, dass Rotgrün §65 LHG wohl nicht richtig kennen, der die Entmündigung der Studis an den Hochschulen in Gesetzsform institutionalistert, nein der zuständige Minister Professor Doktor selbst Offenbar ist die Abschaffung der (gesetzlich verfassten) Studierendenschaft in Baden-Württemberg 1976 schon so lange her, dass man sich daran nicht erinnert und inzwischen ganz selbstverständlich wieder von ihrer Existenz ausgeht. Gute Chancen für die in den Startlöchern stehende Kampagne für Verfasste Studierendenschaften der Landes-Asten-Konferen (LAK) BaWü, im Vorfeld der Landtagswahlen 2011 breite Zustimmung für ihre Forderungen zu finden. Eine Zusammfassung der Aufgaben des AStA nach dem LHG<, ein Positionspapier der LAK zu Verfassten Studierendenschaften und vieles mehr findet ihr auf der FSK-Homepage unter dem Punkt studentische Mitbestimmung |