19.02.2010: Zusatzbeitrag für Krankenkassen kommt...... auch für Studierende. Was heißt das genau?8€ im Monat pauschal oder einkommensabhängig maximal 1% des Lohnes. Der Zusatzbeitrag muss unmittelbar von euch getragen werden und seinen Verwaltungaufwand (des Einzuges) selbst finanzieren (weshalb die meisten KK zunächst die Pauschale einführen werden). Achtung: Ihr habt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht! Ärgerlich: Einer die Vorreiter im Einzug des Beitrages, die DAK, argumentiert mit steigenden Kosten die "angeblich" zum Ende des Jahres "wohl" einen Verlust bedeuten würden. D.h., der Zusatzbeitrag wird prophylaktisch eingezogen, dem Gesetz nach ist dies aber nicht ersichtlich. Ebenso steht nirgendswo geschrieben, was denn mit den Beiträgen passiert, falls der Verlust nicht eintritt (hängt vom jeweiligen Beschluss des Verwaltungsrates eurer Krankenkasse ab). Sucht euch deshalb eine KK, welche vom Prinzip her Mitgliedsbeiträge zurückerstattet, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Mehr findet ihr hier. |