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Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Das Dschungelbuch
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Zivilklausel – ein kleiner Überblick

Wer sich für das Thema interessiert, kann gerne Kontakt mit der FSK oder dem Referat für Studienreform und hochschulpolitische Entwicklung aufnehmen bzw. einen Blick in die Rundbriefe der FSK werfen. Zivilklauseln sind Selbstverpflichtungen, mit denen Hochschulen sich (i.d.R. in ihrer Grundordnung) in Forschung und Lehre auf friedliche und zivile Zwecke verpflichten. Es gibt einige von Hochschulen, die bereits solche Zivilklauseln haben. Daneben gibt es eine Reihe von Initiativen, die sich derzeit an anderen Hochschulen darum bemühen, dass eine solche Zivilklausel aufgenommen wird (auf diese Bewegungen machte zwischenzeitlich selbst die FAZ aufmerksam). Vor einiger Zeit gab es beispielsweise an der Uni Frankfurt eine Urabstimmung, bei der sich eine große Mehrheit für eine Zivilklausel ausgesprochen hat. Zum Einstieg in das Thema ganz hörenswert ist die folgende kurze Interviewsequenz mit Dietrich Schulze aus Karlsruhe oder auch der Artikel "Universitäten zivilisieren statt militarisieren" im BdWi-Studienheft "Wege und Irrwege in die Wissensgesellschaft". 

Uni Bremen: Zivilklausel bleibt!

An der Uni Bremen waren die studentischen Proteste vor Kurzem erfolgreich: Die Hochschule verfügt seit längerem über eine Zivilklausel, die von der Uni beschlossen wurde. Ein Firmeninhaber wollte indessen durchsetzen, dass die Hochschule im Gegenzug für eine Stiftungsprofessur ihre Zivilklausel streicht. Nach erheblichen Protesten konnte dies verhindert werden. Die Hochschule bleibt somit bei ihrer Zivilklausel
Gerade weil im Zusammenhang mit der Diskussion um Zivilklauseln immer wieder Diskussion um die Frage aufkommt, was Freiheit von Forschung und Lehre bedeutet, sei hier auf zwei Texte hingewiesen: einen Artikel von Andreas Fischer-Lescano, der die von der Hochschule beschlossene Zivilklausel als einen Bestandteil der Freiheit von Forschung und Lehre sieht. Zudem auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Eberhard Denninger (in speziellem Bezug auf die Diskussion um das KIT). Es kommt zu dem Schluss, dass Hochschulen eine solche Klausel beschließen können und sich dies im Rahmen der gesetzlichen Freiheit von Forschung und Lehre bewegt. 

Entwicklungen in Karlsruhe am KIT 

Das Karlsruher Kernforschungszentrum hatte eine Zivilklausel. Bei der Fusion der Karlsruher Uni mit dem Forschungszentrum zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) droht diese nun wegzufallen. Die Entwicklungen dazu sind ausführlich auf dieser Seite dokumentiert und werden hier fortlaufend aktualisiert.  

Gesellschaftliche Militarisierung

Ganz allgemein ist die Bundeswehr gerade in Bildungseinrichtungen auf dem Vormarsch. Diese Tendenz betrifft sowohl die Schulen, wie auch Hochschulen. Sie ist im weiteren Sinne als „gesellschaftliche Militarisierung” fassbar. An den Hochschulen gibt es auch einige Sonderforschungsbereiche, die in Projekte einer neuen Militarisierung verwickelt sind. 

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