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Was ist „der Bologna-Prozess”?

1999 unterschrieben in Bologna 29 BildungsministerInnen eine Absichtserklärung, die die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis 2010 vorsieht. Bestandteile hierbei: Schaffung vergleichbarer Abschlüsse, Einrichtung zweistufiger Abschlüsse, Einführung eines Leistungspunktesystems, Qualitätssicherung auf europäischer Ebene und Verbesserung der Mobilität. Doch die Umsetzung geschieht unterschiedlich, oft katastrophal schlecht, und die ursprünglichen Ziele werden dabei oft aufgegeben.

Von einer Konvergenz der europäischen Hochschulsysteme kann kaum die Rede sein: Was konkret umgesetzt wird, ist vielenteils das, was vor Ort von oben durchgesetzt werden soll. Die vorgeblichen Bologna-Ziele werden dabei ganz unterschiedlich – eben je nach Interessenlage vor Ort – umgesetzt.

Einzige Gemeinsamkeit im Chaos scheinen dabei eine Ausrichtung von Bildung auf employability und eine Vermarktförmigung von Studiengängen. Bildungsreform wird zunehmend auf Arbeitsmarktpolitik reduziert.
Die Gestaltung des sogenannten Bologna-Prozesses als auf formellen Vereinbarungen von oben basierende Reform hat vor Ort zweierlei Probleme zur Folge: erstens einen Mangel an Transparenz des Prozesses im Ganzen, zweitens sind die Möglichkeiten der eigenen (Mit-)Gestaltung oft eingeschränkt.

Bologna ist nicht gottgegeben: „Den” Bologna-Prozess gibt es überhaupt nicht. 

Es gibt kein "Bologna-Gesetz", das einzuhalten ist, sondern nur eine Reihe von Vereinbarungen und Regelungen in einigen Landeshochschulgesetzen. Umgesetzt wird aber ansonsten vor Ort – je nachdem, was dort durchgesetzt werden soll. „Die Fakultäten haben die Ausgestaltung der Lehrpläne selbst in der Hand” (Ex-Rektor Hommelhoff).

Einige Tücken des sogenannten Bologna-Prozesses

1. Zweistufigkeit und Auslese

Der berufsqualifizierende Bachelor (BA) soll nach mindestens 6, der wissenschaftsorientierte Master (MA) nach weiteren mindestens 2 Semestern zu einem Abschluss führen. In Deutschland soll nur ein Teil der BA-AbsolventInnen zum Master zugelassen werden – sie haben ja angeblich bereits einen „berufsqualifizierenden” Abschluss. Diese Auslese erzeugt weiteren Druck und Probleme: Stichwort Zulassungschaos. Erste Beobachtungen lassen zudem befürchten, dass der Frauenanteil beim Übergang zum Master sinkt.

2. Sammelst Du Punkte?

Mit dem ECTS-System (European Credit Transfer and Accumulation System) wird bei der Planung eines Studiengangs berücksichtigt, wie viel Zeit man durchschnittlich für Teilnahme, Vor- und Nachbereitung aufwendet. Die Einheit 1 „Leistungspunkt” (entspricht ca. 30 h Zeitaufwand) ist hierbei unglücklich gewählt. Es geht nicht um Leistung, sondern um die Vergleichbarkeit von Studiengängen sowie um Arbeitsschutzbestimmungen (hochgerechnet kommt man auf die jährliche gesetzliche Arbeitszeit.

Sehr oft wird in 6 Semester BA ein alter Studiengang gepackt. Die Folge: überfrachtete Studiengänge, die krank machen und Studierende, die sich bei Veranstaltungen nicht mehr für die Themen, sondern nur noch für die Punkte interessieren. Eigenstudium hat hier keinen Platz mehr, nur noch plumpe Reproduktion standardisierten Wissens. Für Engagement außerhalb des Studiums und den Blick über den Tellerrand bleibt kaum noch Zeit. Aus Fehlern darf man auch nicht mehr lernen, da fast alle Studienleistungen in die Endnote einfließen.

3. Modularisierung als Verschulung und Überregulierung

In der Theorie bedeutet Modularisierung inhaltlich und methodisch aufeinander abgestimmte Veranstaltungen, die mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden. Dabei sollen der stärkere Bezug zu den Lernenden und die jeweils erarbeiteten Lernergebnisse im Mittelpunkt stehen. Die Praxis sieht anders aus: kaum abgestimmte Veranstaltungen, die alle einzeln abgeprüft werden, d.h.: Verschulung und Prüfungsinflation.

Ein weiterer Effekt: Aufgrund der völligen Verschulung kann man den Hochschulort nicht mehr ohne Nachteile wechseln. Wir fordern eine Überarbeitung der Studiengänge, mehr Zeit für den BA und einen uneingeschränkten Übergang zum MA.