AK Zivilklausel
Als Ergebnis des Workshops „Zivilklausel“ auf dem StuRa-Arbeitswochenende vom 9.-11. Januar 2015 hatte sich eine Arbeitsgruppe Zivilklausel gegründet. Diese Arbeitsgruppe führte die auf dem Arbeitswochenende begonnene Diskussion um die Zivilklausel fort. Fragen die in der Arbeitsgruppe unter anderem bearbeitet wurden:
- Vor- und Nachteile einer harten und weichen Zivilklausel
- Die Vor- und Nachteile einer universitätsweiten Zivilklausel und von institutsweiten Zivilklauseln
- Wie sich militärische von ziviler Forschung unterscheiden lässt
- Rechtliche Probleme bei der Durchsetzung einer Zivilklausel
- Wie kann die Studierendenschaft und die restliche Hochschulöffentlichkeit informiert und eingebunden werden
- Sinnhaftigkeit und Umsetzung einer Urabstimmung
Was ist eine Zivilklausel?
Eine Zivilklausel bezeichnet eine in der Satzung festgeschriebene Selbstverpflichtung der Universität oder diverser Institute, keine Rüstungs- bzw. Militärforschung zu betreiben. Derzeit existieren an 16 Hochschulen bzw. Universitäten bundesweit eine Zivilklausel.
Aktuell (Sommer 2018) ist die AG nicht aktiv, der StuRa hat aber am 3.Juli eine Position zur Zivielklausel beschlossen.