Dies ist ein Archiv der Seite des Studierendenrates, wie sie bis zum 11.09.2018 bestand. Die aktuelle Seite findet sich auf https://www.stura.uni-heidelberg.de

Studierendenrat der Universität Heidelberg

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Postkartenkampagne zur LHG-Novelle

Willkommen auf der Website des Heidelberger Studierendenrates. Auf dieser Seite sind alle Motive und Texte unserer Postkarten-Kampagne aufgeführt.

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Was soll das Ganze?

Mit dieser Aktion wollen wir einerseits auf diverse Missstände an der Universität Heidelberg (die sich allesamt durch entsprechende Regelungen im Landeshochschulgesetz beseitigen ließen) aufmerksam machen und andererseits die Vorzüge und Leistungen des Studierendenrates hervorheben, da sie Teilen der Öffentlichkeit nicht immer bewusst sind.

Wie komme ich an die Postkarten?

Falls Sie ein*e Student*in sind: Ganz einfach. Einfach nach entsprechenden Ständen in Bergheim, Altstadt oder dem Neuenheimer Feld Ausschau halten, bei der Fachschaft nachfragen, im StuRa-Büro vorbeischauen oder eine E-Mail schreiben.

Falls Sie ein Mitglied des Landtags sind: Noch einfacher. Mit etwas Glück haben Studierende an Sie gedacht – und die Karten finden von selbst den Weg in Ihren Briefkasten.

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Motiv 1: Zwangsexmatrikulation

"Wird die Bachelor-Prüfung nicht spätestens drei Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit vollständig abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten."

Sieben Studiengänge (u.a. Physik, Chemie, Geographie) an der Universität Heidelberg haben dies in ihren Prüfungsordnungen festgeschrieben. In weiteren Fächern ist nach vier Semestern Schluss. Möglich macht dies alles das Landeshochschulgesetz, das diese Vorgehensweise in § 62 und § 63 explizit billigt. Ehrenamtliches Engagement, Einblicke in andere Fächer bzw. Erasmus-Semester bleiben aufgrund dieser Regelung zwangsläufig auf der Strecke – v. a. bei den 68% der Studierenden, die nebenbei erwerbstätig sind.

 

Motiv 2: Nichtöffentliche Gremien

"Die Gremien tagen nicht öffentlich mit Ausnahme der Angelegenheiten nach § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1, 2, 12 bis 14; der Senat kann darüber hinaus in anderen Angelegenheiten nach § 19 Absatz 1 die Hochschulöffentlichkeit zulassen."

Das Landeshochschulgesetz macht es dem Heidelberger Senat (und anderen Uni-Gremien) in § 10 Abs. 4 sehr einfach. Öffentliche Tagesordnungspunkte sind der Ausnahmefall, was potenzielle Zuschauer*innen von vornherein abschreckt und zugleich ermöglicht, dass in der schützenden Nichtöffentlichkeit des Senats gespottet statt diskutiert wird. Die Mehrheit stehe ja sowieso fest. Deutlich demokratischer wäre es, wenn Öffentlichkeitsausschlüsse einzeln begründet, diskutiert und beschlossen werden müssten. Die Ausnahme würde so zur Regel – und die Universität insgesamt transparenter.

 

Motiv 3: Kostenfreie Räume

"Die Hochschule stellt der Studierendenschaft Räume unentgeltlich zur Verfügung."

Dass das Landeshochschulgesetz in § 65 a Abs. 5 derart vage formuliert ist, nutzt die Universität Heidelberg in gleich doppelter Weise aus. Einerseits  überließ sie der Verfassten Studierendenschaft völlig heruntergekommene Räumlichkeiten, die nur mit Müh und Not die gesetzlichen Arbeits- und Brandschutzvorschrifen erfüllen. Andererseits sieht die Uni ihre Pflicht damit als getan an und weigert sich mitunter, Hochschulgruppen Räume unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die studentischen Gruppen sollen stattdessen – an ihrer eigenen Universität – Miete und/oder Nebenkosten zahlen.

 

Motiv 4: Eine Frage der Wertschätzung

"Bei Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission nach diesem Gesetz mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet."

Die Passage stammt aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz. Dort wurde erkannt, was in Baden-Württemberg bislang noch nicht der Fall ist: Dass ein Engagement in der Verfassten Studierendenschaft oder im Fachrat genauso viel Wertschätzung erfahren muss wie eine Amtsperiode im Fakultätsrat oder Senat. Zumal ausgerechnet diese Ämter oft mit mehr Stress und Zeitaufwand verbunden sind als die letztgenannten Posten.

 

Motiv 5: Stimm(ungleich)gewicht im Senat

"Der Senat hat zusätzlich zu seinen Amtsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2 Ziff. 2 LHG 20 Wahlmitglieder. Davon gehören acht Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer i.S.d. § 5 Nr. 1, vier Mitglieder der Gruppe der Akademischen Mitarbeiter i.S.d. § 5 Nr. 2, vier Mitglieder der Gruppe der Studierenden i.S.d. § 5 Nr. 3 und vier Mitglieder der Gruppe der Mitarbeiter in Administration und Technik i.S.d. § 5 Nr. 4 an."

30.787 Studierende gab es im WS 16/17 an der Uni Heidelberg. Gemäß der Grundordnung der Universität wählten sie vier Vertreter*innen in den Senat. Die 496 Hochschullehrer*innen dagegen durften ganze acht Vertreter*innen wählen. Faktisch ist die Meinung der Studierenden also schon jetzt 124-mal weniger wert – ein Missverhältnis, das infolge des VerfGH-Urteils sogar noch krasser werden könnte. Erst recht, falls den Studierenden obendrein noch Sitze gestrichen werden.

 

Motiv 6: Eine Schule der Demokratie

Das Landeshochschulgesetz überträgt den Verfassten Studierendenschaften in § 65 Abs. 2 einen wichtigen Auftrag: "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden". Genau dies geschieht in Heidelberg. Eine große Anzahl an gesellschaftspolitischen Vorträgen, Diskussionsrunden und Filmvorführungen wird vom Studierendenrat ideell wie finanziell unterstützt.

Noch entscheidender aber ist, dass in den Strukturen des Studierendenrats learning by doing erfolgt. Hier lernen Studierende, wie man sich auf Sitzungen vorbereitet, wie Parlamentsarbeit funktioniert, wie man für die eigenen Überzeugungen wirbt und Kompromisse schließt. Auf diese Weise entsteht ein fundiertes Verständnis von Politik (und für Politiker*innen).

Doch diese Schule der Demokratie braucht Freiräume und Zuspruch. Stellt man sie aus politischem Kalkül unter Generalverdacht oder entzieht ihr sogar Kompetenzen, sendet dies ein denkbar entmutigendes Signal an die jungen Staatsbürger*innen.Ganz so, als ob ihre politische Begeisterung unerwünscht wäre, ja, als ob demokratische Leidenschaft und der Wille zur Einmischung nichts sind, was in dieser Gesellschaft geschätzt und erwartet wird.

Das aber sorgt für Frust, kann in Extremismus oder politischer Apathie enden – und zersetzt auf lange Sicht das Fundament, auf dem eine jede Demokratie steht.

 

Motiv 7: Ehrenamtliches Engagement

Die Klagen sind so altbekannt wie allgegenwärtig: Niemand engagiere sich mehr. Gerade die Jüngeren hätten keine Zeit und Lust mehr. Das Ehrenamt sterbe aus.

Dass sehr wohl auch das Gegenteil der Fall sein kann, beweisen die Heidelberger Studierenden. Trotz Regelstudienzeit und Leistungsdruck finden sich unverdrossen Freiwillige, die sich auf unterschiedlichste Weise engagieren. Dies geschieht spontan als Ordner*in auf einer Demo oder langfristig als Redakteur*in einer Studierendenzeitung, erfolgt in einer politischen Hochschulgruppe oder einer Nachhilfegruppe für Geflüchtete. Die Formen ehrenamtlichen Engagements sind vielfältig, die Möglichkeiten dazu nahezu endlos.

Auch der Heidelberger Studierendenrat könnte ohne die Leidenschaft hunderter Freiwilliger in seiner gegenwärtigen Form nicht existieren. Lange Sitzungen und schlaflose Nächte waren (und sind) nötig, um von den Fachschaften bis zur zentralen Legislative verlässliche Strukturen zu schaffen und die vielen Aufgaben zu erfüllen.

Gerade deshalb ist es dem Studierendenrat so wichtig, anderen Ehrenamtlichen auf dem Campus zur Seite zu stehen. Denn wenn engagierten Studierenden weder Unterstützung noch Verständnis entgegengebracht wird, verlieren auch sie irgendwann die Lust daran – und das Ehrenamt stirbt eines Tages tatsächlich aus.

 

Motiv 8: Helfende Hand

Das Landeshochschulgesetz beauftragt die Verfassten Studierendenschaften mit der "Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden" (§ 65 Abs. 2).

In diesem Sinne versteht sich der Heidelberger Studierendenrat als Helfer und Ansprechpartner aller Studierender. Jede Privatperson oder Hochschulgruppe kann ideelle, materielle bzw. finanzielle Hilfe beantragen. Unterstützung bei der Bewerbung einer Vorlesungsreihe kann dies genauso bedeuten wie die Bereitstellung von Räumen, die Finanzierung von Noten für das Uni-Orchester oder die Ausleihe eines Grills für das Fachschafts-Sommerfest.

Der Studierendenrat ist jedoch vor allem zur Stelle, wenn es ernst wird. Broschüren geben (auch auf Englisch) Tipps zu Mietrecht, Anlaufstellen oder BAföG. Autonome Referate bieten den Betroffenen von gesellschaftlicher Diskriminierung die Möglichkeit, für sich selbst zu sprechen. Die unentgeltliche Rechtsberatung hilft Studierenden in Rechtsfällen. Und das Härtefallstipendium greift für einen kurzen Zeitraum, wenn ein*e Kommiliton*in in existenzieller Not wirklich nicht mehr weiter weiß.

Was es also auch sein mag, das Studierende plagt und besorgt – beim Studierendenrat finden sie andere Studis, die ihnen eine helfende Hand ausstrecken.

 

Motiv 9: Lehramtsreform

Als die Landesregierung vor fünf Jahren beschloss, das Staatsexamen durch den sog. "polyvalenten Bachelor" zu ersetzen, war für die Heidelberger Studierendenschaft (und insbesondere den AK Lehramt) klar: Das sind keine guten Entwicklungen. Versprochen wurde nämlich nichts Geringeres als die Quadratur des Kreises. Man träumte von mehr Flexibilität, mehr Mobilität, mehr Praxisbezug und mehr Didaktik, ohne aber zugleich Abstriche in der Fachwissenschaft oder der Studiumsdauer machen zu wollen.

Ein aberwitziges Experiment also, das auf den Rücken der Lehramtsstudierenden ausgetragen wird. Der AK Lehramt hat von Anfang an vor der Reform gewarnt, sich mit anderen Hochschulen vernetzt und den Protest organisiert – leider vergeblich.

Doch statt den Kopf in den Sand zu stecken oder voller Schadenfreude das entstehende Chaos zu verfolgen, bemüht sich der AK Lehramt seither darum, das Beste für die Betroffenen rauszuholen. Er sitzt in allen wichtigen Gremien, gestaltet den Master of Education sowie die Drittfach-Studiengänge mit und ist für ratlose Studis ebenso zur Stelle wie für überforderte Seminare und Fakultäten. Bis in den Landtag hinein findet seine Expertise Gehör.

Große Fragezeichen gibt es zwar immer noch. Ohne den AK Lehramt wäre die Lage aber noch weitaus unbefriedigender – wovon nicht nur die Studierenden profitieren, sondern auch die Heranwachsenden, die sie eines Tages unterrichten sollen.

 

Motiv 10: Freiheit und Solidarität statt rechter Hetze

Seit Oktober 1386 gibt es in Heidelberg Studierende. Zur Freiheit und Gleichheit aller Menschen haben sie sich nicht immer bekannt. Schon vor dem Untergang der Weimarer Republik gab es im Heidelberger AStA eine rechte Mehrheit, die gegen Andersdenkende (wie den Professor Emil Julius Gumbel) hetzte und die Exmatrikulation aller jüdischer Studierender forderte.

Heute ist das anders. Mancher Burschenschaft wird zwar eine geistige wie personelle Nähe zum rechtsextremen Spektrum nachgesagt, doch ihr Einfluss in der Studierendenschaft ist marginal.

Was stattdessen das Leben auf dem Campus auszeichnet, ist das friedliche Miteinander von Studierenden unterschiedlichster Herkunft. Statt Bücher zu verbrennen oder gegen Minderheiten zu hetzen, schließen sich die Heidelberger Studierenden von heute zu Initiativen zusammen, um Benachteiligten und Geflüchteten zu helfen.

Der Studierendenrat betrachtet es als seine ureigene Aufgabe, diese Kultur der Offenheit und gegenseitigen Hilfe zu verteidigen und zu leben. Mit der Unterstützung dieser Initiativen, mit Beratungs-angeboten, mit Härtefallstipendien, aber auch mit Protest gegen Studiengebühren für Ausländer*innen. So bleibt der Heidelberger Campus ein Ort der Freiheit und der Solidarität – in Gegenwart wie in Zukunft.

 

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Fragen, Anregungen, Feedback? Einfach eine Mail an Novelle17[at]stura.uni-heidelberg.de senden.

Weitere Infos zur AG LHG-Novelle sowie zum historischen Kontext der laufenden Gesetzesnovellierung finden sich auch hier.